Zuschuss

Stipendienförderung (Kira Auguste Prinzessin von Preußen Musik und Kultur Stiftung)

Die Stiftung vergibt Stipendien an förderungswürdige Studierende der Fachrichtungen Musik und Kunst. Bewerbungsfrist: 15.01. für das Sommersemester, 15.07. für das Wintersemester.

Musik Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit), Österreich (bundesweit)
Fördersumme: 500 € pro Monat
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Vergabe von Stipendien an förderungswürdige und -bedürftige Studierende der Fachrichtungen Musik und Kunst zur Unterstützung ihres Studiums.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Studium der Fachrichtungen Musik oder Kunst an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland, Schweiz oder Österreich oder Aufnahme eines solchen Studiums nach Bewerbungsschluss
  • Alter unter 30 Jahren zum Förderungsbeginn
  • Vollzeitstudium
  • Kein bereits abgeschlossenes berufsbefähigendes Hochschulexamen
  • Kein gleichzeitig bezogenes vergleichbares Stipendium oder BAföG

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bewerbungsformular
  2. maschinengeschriebener Lebenslauf mit künstlerischem Schwerpunkt
  3. Passbild (nicht älter als 12 Monate)
  4. mindestens zwei künstlerische Fachgutachten (davon eine externe Bewertung)
  5. Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbestätigung
  6. Aufstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben
  7. Nachweis Krankenversicherung

Bewertungskriterien

  • Künstlerischer Werdegang
  • Nachweis von Bedürftigkeit

Beschreibung

Die Kira Auguste Prinzessin von Preußen Musik und Kultur Stiftung unterstützt förderungswürdige und bedürftige Vollzeit­studierende der Fachrichtungen Musik und Kunst mit einem monatlichen Zuschuss von 500 €. Antragstellende müssen unter 30 Jahre alt sein, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, Österreich oder der Schweiz immatrikuliert sein bzw. die Zulassung zum Studienbeginn nach Fristende vorweisen. Ausgeschlossen sind Teilzeitstudierende, Personen mit bereits abgeschlossenem berufsbefähigendem Examen sowie Empfänger:innen vergleichbarer Förderungen. Die Förderung wird grundsätzlich für 12 Monate gewährt und kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Die Auszahlung erfolgt jeweils im Voraus auf ein angegebenes Konto, vorausgesetzt, der Nachweis einer Krankenversicherung liegt vor.

Bewerbungen sind halbjährlich einzureichen: bis zum 15. Januar für eine Förderung ab dem Sommersemester und bis zum 15. Juli für eine Förderung ab dem Wintersemester. Dem Antrag müssen das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular, ein maschinengeschriebener Lebenslauf mit künstlerischem Schwerpunkt, ein aktuelles Passbild, mindestens zwei Fachgutachten (davon eine externe Bewertung), eine Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbestätigung sowie eine Übersicht der monatlichen Einnahmen und Ausgaben und der Krankenversicherungsnachweis beigefügt sein. Im Auswahlverfahren fließen der künstlerische Werdegang und der Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit maßgeblich in die Entscheidung ein. Die Stiftung strebt an, engagierte Nachwuchskünstler:innen in Musik und Bildender Kunst zu fördern und deren künstlerische Entwicklung ideell und finanziell zu begleiten.

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