Stipendium – Aloys und Brigitte Coppenrath-Stiftung
Vergabe von Stipendien zur Förderung persönlicher Leistungen im Rahmen von Studium, Ausbildung und Schule im Raum Osnabrück–Emsland–Grafschaft Bentheim. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Herausbildung besonderer persönlicher Leistungen und Begabungen durch die Vergabe von Stipendien im Rahmen von Studium, Ausbildung und Schule.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Studierende der regionalen Hochschulen
- Auszubildende aus dem Wirtschaftsraum Osnabrück–Emsland–Grafschaft Bentheim
- Schüler*innen aus dem Raum Osnabrück–Emsland–Grafschaft Bentheim
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Motivationsschreiben
- Nachweis über ehrenamtliches Engagement und/oder Zusatzqualifikationen
- Immatrikulationsbescheinigung / Ausbildungsbestätigung / Schulbescheinigung
Bewertungskriterien
- Herausragende persönliche Leistungen
- Persönliches Engagement
- Übereinstimmung der Vorhaben mit dem Stiftungszweck
Beschreibung
Die Aloys und Brigitte Coppenrath-Stiftung vergibt fortlaufend Stipendien an Studierende, Auszubildende und Schüler:innen im Raum Osnabrück–Emsland–Grafschaft Bentheim, die durch herausragende persönliche Leistungen und besonderes Engagement überzeugen. Ziel der Förderung ist es, Begabungen zu stärken und innovative Ideen im Rahmen von Studium, Ausbildung oder Schule zu unterstützen. Ein Schwerpunkt liegt auf Projekten, die den Stiftungszwecken in den Bereichen Volks- und Berufsbildung sowie Studierendenhilfe entsprechen. Als Zuschuss konzipiert, sind die Stipendien einkommensteuerfrei nach § 3 Nr. 44 EStG und können je nach Abstimmung als Einmalzahlung oder in Raten ausgezahlt werden. Antragsteller:innen profitieren zudem von der beratenden Begleitung durch ein breit gefächertes Netzwerk aus Expert:innen und Mentor:innen.
Die Antragstellung ist jederzeit möglich und richtet sich an Studierende regionaler Hochschulen, Auszubildende sowie Schüler:innen aus dem genannten Fördergebiet. Voraussetzung für die Vergabe sind ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, ein Motivationsschreiben sowie Nachweise über ehrenamtliches Engagement und zusätzliche Qualifikationen. Ergänzend ist eine Immatrikulations-, Ausbildungs- oder Schulbescheinigung einzureichen. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage individueller Entscheidungen von Vorstand und Kuratorium und berücksichtigt neben den persönlichen Leistungen die Übereinstimmung der Vorhaben mit dem Stiftungszweck. Durch den niedrigen bürokratischen Aufwand und die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit eignet sich dieses Programm besonders für alle, die ihre akademische oder berufliche Laufbahn mit zusätzlicher finanzieller Förderung und fachlicher Begleitung voranbringen möchten.
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