Zuschuss

Stipendium & Förderung der Gerd und Gisela Wäger-Stiftung

Die Wäger-Stiftung vergibt jährlich Stipendien und übernimmt unabhängig vom Ausbildungsträger oder Arbeitgeber ganz oder teilweise die Kosten beruflicher Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für junge Menschen aus dem Hamburger Raum. Bewerbungen sind jederzeit möglich, Frist jeweils zum Quartalsende.

Bildung Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Fördersumme: 200 € monatlich bzw. bis zu 2.000 € für Auslandsaufenthalte

Förderziel

Die Stiftung fördert junge Menschen im Rahmen beruflicher Ausbildung, dualem Studium oder Fortbildungsmaßnahmen im Gesundheitswesen, indem sie ganz oder teilweise die Kosten übernimmt und besonderen Wert auf soziale Bedürftigkeit legt.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten beruflicher Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen
  • Reisekosten für Auslandsaufenthalte
  • Tagespauschalen für Auslandsaufenthalte

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Alter unter 25 Jahren (in Ausnahmen bis 35 Jahren)
  • Wohnsitz im Hamburger Raum
  • Kein Anspruch auf staatliche finanzielle Hilfe für Auszubildende und kein entsprechender Antrag
  • Durchschnittliches monatliches Einkommen ≤ Ausbildungsvergütung der Pflegeauszubildenden im 3. Ausbildungsjahr (TVAöD-Pflege)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Motivationsschreiben mit Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse
  2. Begründung und persönliche Versicherung zur Fördervoraussetzung
  3. Lebenslauf
  4. Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungs-/Fortbildungsnachweis
  5. Erklärung über Nichtvorliegen weiterer Förderungen

Bewertungskriterien

  • Soziale Bedürftigkeit des Antragstellenden

Beschreibung

Die Gerd und Gisela Wäger-Stiftung unterstützt jährlich junge Menschen aus dem Hamburger Raum bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen. Gefördert werden Auszubildende, dual Studierende und Teilnehmende an Fortbildungsmaßnahmen, die keinen Anspruch auf staatliche Ausbildungsförderung haben und deren durchschnittliches monatliches Einkommen nicht über der Vergütung von Pflegeauszubildenden im 3. Ausbildungsjahr (TVAöD-Pflege) liegt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf sozialer Bedürftigkeit, um chancengerechte Bildungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Die Zuwendungen erfolgen als monatlicher Zuschuss in Höhe von 200 € oder als Pauschale für Auslandsaufenthalte mit bis zu 2.000 €, unabhängig vom Ausbildungsträger oder Arbeitgeber.

Für eine Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: Motivationsschreiben mit Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse, persönliche Versicherung zur Fördervoraussetzung, Lebenslauf, Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsnachweis sowie eine Erklärung über das Nichtvorliegen weiterer Förderungen. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden und werden jeweils zum Quartalsende (z. B. 31. 12.2025, 31. 03.2026, 30. 06.2026) geprüft. Eine Rückmeldung mit Zu- oder Absage erfolgt zu Beginn des Folgequartals. Durch dieses transparente Verfahren trägt die Stiftung dazu bei, berufliche Perspektiven junger Menschen in der Hansestadt nachhaltig zu stärken.

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