Zuschuss

Streetwork im Bundesland Salzburg

Aufsuchende Sozialarbeit für benachteiligte Jugendliche im Bundesland Salzburg mit Beratung, Betreuung und Krisenintervention. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Streetwork bietet niederschwellige und aufsuchende Angebote der Kinder- und Jugendhilfe durch Beratung, Betreuung und Krisenintervention für Jugendliche, die durch herkömmliche Methoden der Sozialarbeit schwer erreichbar sind.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als private Kinder- und Jugendhilfeorganisation
  • Nachweis eines regionalen Bedarfs für die Streetwork-Dienste
  • Geeignete sachliche und personelle Ausstattung des Trägers
  • Wirtschaftliche Sicherstellung der Leistungserbringung über die gesamte Laufzeit
  • Zustimmung zur Überprüfung der Gebarung durch Landesregierung, beauftragte Dritte oder Landesrechnungshof
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsansuchen
  2. Letztvorliegender Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
  3. Voranschlag des Jahres, für das um Förderung angesucht wird
  4. Bei erstmaligem Ansuchen Statuten, Satzungen oder Ähnliches
  5. Projektbeschreibung mit Kostenvoranschlägen und Plankostenrechnung
  6. Weitere Unterlagen gemäß den Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Salzburg

Beschreibung

Das Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder sonstige Vereine im Bundesland Salzburg und unterstützt niederschwellige, aufsuchende Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Über einen unbefristeten Zuschuss können Träger:innen sozialarbeiterische Konzepte zur Beratung, Betreuung und Krisenintervention für Jugendliche realisieren, die in öffentlichen Räumen leben und von klassischen Hilfsangeboten nur schwer erreicht werden. Besonders gefördert werden Projekte, die obdachlose, suchtgefährdete oder suchtkranke Jugendliche sowie junge Menschen aus prekären Lebensverhältnissen ansprechen und durch kontinuierlichen Beziehungsaufbau eine nachhaltige Verbesserung ihrer Lebenssituation anstreben. Die Förderung deckt Kosten von Personal, Material und infrastruktureller Begleitung ab und leistet damit einen Beitrag zu sozialer Teilhabe und Reintegration benachteiligter Jugendlicher.

Voraussetzung für eine Förderung ist die bescheidmäßige Anerkennung als private Kinder- und Jugendhilfeorganisation sowie der Nachweis eines regionalen Bedarfs für Streetwork-Dienste. Zudem müssen Träger:innen über geeignete sachliche und personelle Ausstattung verfügen, die wirtschaftliche Sicherstellung für die gesamte Laufzeit nachweisen und der Überprüfung ihrer Gebarung durch die Landesregierung oder beauftragte Dritte zustimmen. Als Bewerbungsunterlagen sind unter anderem ein Förderungsansuchen, der letztvorliegende Jahresabschluss, ein Voranschlag für das Antragsjahr, bei erstmaligem Ansuchen die Statuten sowie eine detaillierte Projektbeschreibung mit Kostenvoranschlägen und Plankostenrechnung einzureichen. Die Antragsstellung ist jederzeit möglich und erfolgt gemäß den Allgemeinen Richtlinien des Landes Salzburg.

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