Strukturförderung an Gemeindeverbände
Förderung kleiner und finanzschwacher Gemeinden in Vorarlberg zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Bereitstellung notwendiger Infrastruktur mit Zuschüssen bis zu 35 % (max. 550 000 €).
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse innerhalb der Vorarlberger Gemeinden durch finanzielle Unterstützung bei der Errichtung, dem Erwerb und der wesentlichen baulichen Verbesserung notwendiger Infrastruktur und Förderung von Gemeindekooperationen.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung, Erwerb und wesentliche bauliche Verbesserung von Infrastruktureinrichtungen
- Anschaffung zugehöriger Einrichtungen
- Gemeinsame Finanzierung im Rahmen von Gemeindekooperationen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
- Alten- und Pflegeheime sowie Seniorenwohnungen
- Gemeindestraßen
- Autoparkplätze und Tiefgaragen
- Deponien
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellende Vorarlberger Gemeinde oder Gemeindeverband
- Einwohnerzahl und Finanzkraftkopfquote gemäß Richtlinie
- Einreichung über das Amt der Vorarlberger Landesregierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Nachweis über Einwohnerzahl und Finanzkraftkopfquote
Beschreibung
Die Strukturförderung an Gemeindeverbände in Vorarlberg unterstützt gezielt kleine und finanzschwache Gemeinden sowie Gemeindeverbände bei der Errichtung, dem Erwerb und der wesentlichen baulichen Verbesserung grundlegender Infrastruktureinrichtungen. Mit dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in der Region zu schaffen, werden Projekte in den Bereichen Pflichtschulen, Gemeindeamtsgebäude, Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Kultur- und Sportstätten, kommunale Fuhrparks und weitere gemeinderelevante Anlagen gefördert. Der Zuschuss beträgt bis zu 35 % der anerkennbaren Kosten, maximal jedoch 550 000 € pro Projekt. Die Beantragung kann fortlaufend über das Amt der Vorarlberger Landesregierung erfolgen und richtet sich nach der Einwohnerzahl und der Finanzkraftkopfquote der antragstellenden Körperschaft. Gemeinden mit bis zu 1 300 Einwohner:innen erhalten zudem eine Basisförderung von 20 %, während bei Kooperationen mehrerer Gemeinden ein zusätzlicher Kooperationszuschlag von 15 Prozentpunkten hinzukommt.
Förderfähig sind Investitionen in Bau und Sanierung, die der kommunalen Daseinsvorsorge dienen, sowie die gemeinschaftliche Finanzierung von Infrastrukturvorhaben im Rahmen von Gemeindekooperationen. Ausgeschlossen sind unter anderem Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen, Alten- und Pflegeheime, Gemeindestraßen oder Autoparkplätze. Zur Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular, eine Projektbeschreibung sowie ein Nachweis der Einwohnerzahl und Finanzkraftkopfquote einzureichen. Die Fördermaßnahme steht dauerhaft zur Verfügung und soll vor allem dazu beitragen, regionale Aufgaben nachhaltiger zu lösen, den ländlichen Raum zu stärken und eine flächendeckende Versorgungsinfrastruktur sicherzustellen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.