Strukturförderung Jugend
Strukturförderung Jugend in der Steiermark zur Aufrechterhaltung der Leistungsstruktur von Fachstellen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Einreichung laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zielsetzung ist die zielgerichtete finanzielle Unterstützung zur Gewährleistung einer qualitätsvollen Leistungsstruktur von Einrichtungen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in den strategischen Handlungsfeldern: Information und Beratung junger Menschen; Jugendschutz und Prävention; Gesellschaftspolitische Bildung und Partizipation; Bildungs- und Berufsorientierung; Jugendkultur und kreative Ausdrucksformen; jugendliche Lebenswelten.
Förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Projektkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen im formalen Bildungssystem
- Innerorganisationaler Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Verbreitung von Heilslehren, Propaganda und Agitation
- Parteipolitische oder religiöse Werbezwecke
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderungsansuchen gemäß Vorlage
- Durchführung eines Fördergesprächs
- Zielsetzungen gemäß Steiermärkisches Jugendgesetz und Jugendförderungsrichtlinien
- Eigenleistung (finanziell, materiell oder personell)
- Antragstellung vor Projektbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Tätigkeitskonzept inkl. Finanzplanung
- Aktuelles Förderungsansuchen (Vorlage)
- Gesamtkostenaufstellung
- De-minimis-Erklärung (bei Bedarf)
- Konzept, Personal- und Projektplan (ab 15 000 €)
Bewertungskriterien
- Beitrag zu den Zielen des Steiermärkischen Jugendgesetzes
- Qualität der pädagogischen Angebote
- Förderungsgrundsätze gemäß §3 (Diversität, Partizipation, Vernetzung, Nachhaltigkeit)
- Innovationsgrad und Einbindung junger Menschen
Beschreibung
Die Strukturförderung Jugend in der Steiermark unterstützt gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen dabei, die Leistungsstruktur der Fachstellen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit dauerhaft zu sichern. Ziel ist es, jungen Menschen hochwertige Angebote in den Bereichen Information und Beratung, Jugendschutz und Prävention, gesellschaftspolitische Bildung und Partizipation, Bildungs- und Berufsorientierung sowie Jugendkultur und kreative Ausdrucksformen zu bieten. Eine kontinuierliche Einreichung ist möglich, wobei das Verfahren einen vorbereitenden Fördergesprächsprozess im Herbst und die Antragstellung vor Projektbeginn voraussetzt. Die finanzielle Förderung erfolgt als Zuschuss und richtet sich nach den Vorgaben des Steiermärkischen Jugendgesetzes sowie den Jugendförderungsrichtlinien des Landes.
Gefördert werden insbesondere laufende Betriebskosten, Personalaufwendungen, Sachmittel und projektbezogene Ausgaben, wobei Eigenleistungen in finanzieller, materieller oder personeller Form zu erbringen sind. Voraussetzungen für eine Aussicht auf Förderung sind ein Tätigkeitskonzept mit Finanzplanung, ein aktuelles Förderansuchen laut Vorlage, eine Gesamtkostenaufstellung und gegebenenfalls eine De-minimis-Erklärung. Ab einem Fördervolumen von 15.000 Euro sind zusätzlich ein detailliertes Konzept, ein Personal- und ein Projektplan vorzulegen. Die Bewertung erfolgt anhand der Zielerreichung gemäß Jugendgesetz, der Qualität der pädagogischen Angebote sowie der Prinzipien Diversität, Partizipation, Vernetzung und Nachhaltigkeit. Innovativ ausgerichtete Vorhaben, die junge Menschen aktiv einbinden, erzielen dabei besonders hohe Förderchancen und tragen maßgeblich zur Stärkung der regionalen Jugendstrukturen bei.