Zuschuss

Studienbeihilfe aus der Dr. Wolff’schen Stiftung

Monatliche Stipendien (300 €–750 €) für bedürftige und besonders begabte Studierende und junge Wissenschaftler*innen der Philipps-Universität Marburg – Anträge bis 15.02. bzw. 15.09. des Jahres.

Bildung Wissenschaft Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: 300 € monatlich (in Ausnahmefällen bis 750 € monatlich)
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung von bedürftigen, besonders begabten Studierenden und jungen Wissenschaftler*innen an der Philipps-Universität Marburg durch monatliche Stipendien sowie projektbezogene Zuschüsse (z. B. Auslandsreisen) zur Sicherung eines erfolgreichen Studienabschlusses.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Immatrikulation an der Philipps-Universität Marburg
  • Nachweis finanzieller Bedürftigkeit unterhalb des BAföG-Höchstsatzes
  • Gutachten einer Professorin/eines Professors der Philipps-Universität Marburg
  • Einreichung aller Unterlagen bis zum 15.02. bzw. 15.09.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Gutachten einer Professorin/eines Professors (1–2 DIN A4-Seiten)
  2. Antragsformular der Dr. Wolff’schen Stiftung
  3. Tabellarischer Lebenslauf
  4. Darstellung der sozialen und finanziellen Situation
  5. Erklärung über religiöses oder soziales Engagement
  6. Fotokopien der bisherigen Prüfungsleistungen und Diplome
  7. Bericht zu Thema, Arbeitsplan und Stand der Dissertation (bei Promotion)
  8. Immatrikulationsbescheinigung

Bewertungskriterien

  • Akademische Leistung und Begabung
  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • Nachhaltigkeit des Studienvorhabens
  • Soziales Engagement
  • Religiöse Zugehörigkeit bzw. soziale Tätigkeit

Beschreibung

Die Studienbeihilfe aus der Dr. Wolff’schen Stiftung fördert bedürftige und besonders begabte Studierende sowie junge Wissenschaftler:innen der Philipps-Universität Marburg mit monatlichen Zuschüssen in Höhe von 300 € (in Ausnahmefällen bis 750 €). Das Förderprogramm richtet sich an immatrikulierte Privatpersonen aus Hessen, die nachweislich unterhalb des BAföG-Höchstsatzes finanziell unterstützt werden. Evangelisch Zugehörige werden bevorzugt, andere Kirchenmitglieder sowie Sozialengagierte haben ebenfalls Zugang. Die Förderung kann auf Antrag für zwölf Monate gewährt und um projektbezogene Mittel für Auslandsaufenthalte oder Forschungsvorhaben ergänzt werden. Antragsfristen sind der 15. Februar und der 15. September eines jeden Jahres.

Zu den Bewertungskriterien zählen akademische Leistung, finanzielle Bedürftigkeit, Nachhaltigkeit des Studienvorhabens sowie soziales und religiöses Engagement. Bewerber:innen reichen unter dem Kennwort „Studienbeihilfe aus der Dr. Wolff’schen Stiftung“ folgende Unterlagen ein: ein Gutachten einer Professorin oder eines Professors (1–2 DIN A4-Seiten), das ausgefüllte Antragsformular, einen tabellarischen Lebenslauf, eine detaillierte Darstellung der sozialen und finanziellen Situation, eine Erklärung zum religiösen oder sozialen Engagement, Fotokopien bisheriger Prüfungsleistungen und Diplome, ggf. einen Projektbericht zur Dissertation sowie die Immatrikulationsbescheinigung. Die Entscheidung trifft ein Sonderkuratorium unter dem Vorsitz einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors. Folgeanträge sind möglich, sodass eine kontinuierliche Studienförderung angestrebt wird.

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