Studienstipendium der Familienstiftung Johannislehn
Die Familienstiftung Johannislehn vergibt Studienstipendien an Studierende mit nachgewiesener Familienzugehörigkeit. Anträge sind jährlich bis zum 1. September per E-Mail einzureichen; die Entscheidung erfolgt im Herbst.
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Förderkriterien
Förderziel
Vergabe von Studienstipendien zur finanziellen Unterstützung von Studierenden, die ihre Zugehörigkeit zur Familienstiftung Johannislehn nachweisen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Familienzugehörigkeit zu einem bereits geförderten Familienmitglied
- Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe der Geburtsnamen beider Eltern
- Kopie des Abiturzeugnisses
- Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung
- Passfoto
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Lebenslauf
- Abiturzeugnis
- Immatrikulationsbescheinigung
- Passfoto
- Text zur Familiengeschichte
Bewertungskriterien
- Nachweis der Familienzugehörigkeit
- Qualität und Umfang des Texts zur Familiengeschichte
Beschreibung
Die Familienstiftung Johannislehn unterstützt bundesweit Studierende mit nachgewiesener Zugehörigkeit zu einer bereits geförderten Familie durch ein jährlich vergebbares Studienstipendium. Diese Zuschüsse zielen darauf ab, den Bildungsweg der Antragstellenden in den Bereichen Bildung, Aus- und Weiterbildung zu begleiten und finanzielle Hürden abzubauen. Gefördert werden Privatpersonen, die ihre Abstammung von einem Familienmitglied belegen, das bereits Stipendien der Stiftung erhielt. Die Stiftung gewährt jede Förderung bis zu dreimal und orientiert sich dabei an der Qualität sowie dem Umfang der eingereichten Dokumente und Familiengeschichten.
Zur Antragstellung sind jährlich bis zum 1. September folgende Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache einzureichen:
Nachweis der Familienzugehörigkeit,
tabellarischer Lebenslauf mit Angabe der Geburtsnamen beider Eltern,
Kopie des Abiturzeugnisses,
Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung,
Passfoto sowie
ein selbstverfasster Text zur Familiengeschichte (1–5 DIN-A4 Seiten).
Im Herbst erfolgt die Entscheidung durch das Patronat, das insbesondere den Nachweis der Abstammung und die inhaltliche Ausgestaltung der Familiengeschichte bewertet. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht; die Stiftung strebt jedoch an, möglichst vielen Nachwuchstalenten eine verlässliche finanzielle Förderung zu bieten.
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