Zuschuss

Studienunterstützung

Studienunterstützung des Bundesministeriums für Studierende und Absolvent:innen ordentlicher Studien zur Abfederung sozialer Härten, Unterstützung bei Wohnkosten, Auslandsaufenthalten und wissenschaftlichen Arbeiten. Anträge im Wintersemester von 20.09. bis 15.12. und im Sommersemester von 20.02. bis 15.05.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2012
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Der zuständige Bundesminister kann im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung Studierenden und Absolventinnen und Absolventen ordentlicher Studien Studienunterstützung gewähren zur Ausgleich sozialer Härten oder besonders schwieriger Studienbedingungen, zur Unterstützung der Wohnkosten, zur Förderung von Studien an grenznahen nichtösterreichischen und Fernuniversitäten, zur Förderung von Auslandsaufenthalten, wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten und zur Finanzierung von Studienbeiträgen gemäß Studienförderungsgesetz 1992.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Studium an einer ordentlichen Universität, Fachhochschule oder Privatuniversität
  • Ausgleich sozialer Härten oder schwieriger Studienbedingungen
  • Nachweis der Förderungsvoraussetzungen (z.B. Wohnkosten, Auslandsaufenthalt, wissenschaftliche Arbeiten)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular SB 1
  2. Nachweis der Studienangehörigkeit
  3. Nachweise zu Wohnkosten, Auslandsaufenthalt oder wissenschaftlichen Arbeiten

Beschreibung

Im Rahmen einer bundesweit offenen Förderung stellt das zuständige Bundesministerium finanzielle Mittel als Zuschuss zur Verfügung, um Studierende und Absolvent:innen ordentlicher Universitäts-, Fachhochschul- oder Privatuniversitätsstudien zu entlasten. Ziel ist es, soziale Härten und besondere Studienerschwernisse auszugleichen sowie Kosten für Wohnraum, Auslandsaufenthalte oder die Anfertigung wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten zu unterstützen. Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ein ordnungsgemäßes Studium nachweisen und anhand entsprechender Unterlagen darlegen, dass außergewöhnliche Belastungen vorliegen. Anträge können jeweils im Wintersemester zwischen dem 20. September und dem 15. Dezember sowie im Sommersemester vom 20. Februar bis zum 15. Mai eingereicht werden; darüber hinaus wirkt ein Antrag ab dem Monat der Antragstellung.

Der Förderzweck umfasst unter anderem den Ausgleich von Mietkosten, Studienbeiträgen gemäß Studienförderungsgesetz 1992 sowie die Förderung von Studien an grenznahen nicht-österreichischen und Fernuniversitäten. Voraussetzung ist ein Nachweis der Studienzugehörigkeit sowie Belege zu Wohnkosten, Auslandsaufenthalt oder geplanten wissenschaftlichen Arbeiten. Für die Antragstellung werden das ausgefüllte Antragsformular SB 1, eine Bestätigung der Immatrikulation und weiterführende Nachweise zu den jeweiligen Unterstützungspunkten benötigt. Fachkundige Stellen prüfen innerhalb der Privatwirtschaftsverwaltung die eingereichten Unterlagen und bewilligen die Förderung, sobald die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Interessierte erhalten detaillierte Informationen und Formularvorlagen über die zuständige Stipendienstelle.

Antrag starten →