Subvention Entsiegelungsmaßnahmen
Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen ab 100 m² in Villach durch Umwandlung in naturnahe Flächen. 50 € pro m² entsiegelt bzw. 30 € pro m² teilentsiegelt, bis max. 10.000 € brutto. Antragstellung online ab 02.01.2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Reduktion versiegelter Flächen und die Wiederherstellung naturnaher, wasserdurchlässiger Böden in Villach zur Verbesserung der Versickerung, Stärkung der Biodiversität und Milderung von Wärmeinseleffekten.
Förderfähige Ausgaben
- Abbrucharbeiten und Entsorgung
- Bodenaustausch
- Substrat (torffrei)
- mehrjährige Pflanzen
- sickerfähige Bodenbeläge
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Gartenwerkzeuge
- Pflanztröge
- Arbeitszeit bei Selbstdurchführung
- Befestigte Wege, Terrassen und Möblierung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Entsiegelungsmaßnahmen ab 100 m² zusammenhängender Fläche
- Versiegelte Fläche älter als 15 Jahre
- Keine Subvention für Entsiegelungsmaßnahmen in den letzten 15 Jahren
- Projektbeginn nach 01.01.2025
- Bindung der Maßnahme für mindestens 15 Jahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beschreibung der geplanten Investitionen
- Kostenvoranschlag bzw. Kostenaufstellung
- Behördenbestätigung (Bau-/Wasser-/Gewerberecht)
- Grundstücksplan oder Skizze
- Fotos der aktuellen Situation
- Visualisierung der Soll-Situation inkl. Pflanzenauswahl
- Beschreibung des Bodenaufbaus und der Begrünungsart
- Planliche Darstellung mit Bemaßung
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen
- Fotos vorher/nachher
- Kurzbericht
Beschreibung
Die Subvention für Entsiegelungsmaßnahmen unterstützt die Umwandlung von ab 100 m² großflächig versiegelten Flächen in naturnahe, wasserdurchlässige Bereiche innerhalb der Kärntner Stadt Villach. Mit pauschal 50 € pro vollständig entsiegeltem Quadratmeter bzw. 30 € pro Quadratmeter bei Teilentsiegelung können Privateigentümer:innen, Bauberechtigte und Mieter:innen (mit Zustimmung der Grundeigentümer:innen) bis maximal 10.000 € brutto gefördert werden. Ziel ist die Verringerung von Oberflächenabfluss, die Stärkung der Biodiversität und die Milderung von Wärmeinseleffekten. Die Maßnahme muss nach dem 1. Jänner 2025 beginnen, innerhalb von 11 Monaten umgesetzt und für mindestens 15 Jahre erhalten werden. Die Antragstellung erfolgt online ab dem 02.01.2025, die Förderquote beträgt 70 % der förderfähigen Investitionskosten.
Gefördert werden Abbrucharbeiten, Entsorgung, Bodenaustausch, torffreies Substrat, mehrjährige Pflanzen, sickerfähige Bodenbeläge, Einfassungen, Bewässerungsanlagen und Zisternen. Nicht anrechenbar sind Gartenwerkzeuge, Pflanztröge, Eigenleistungen, befestigte Wege, Terrassen oder Möblierung. Voraussetzung ist eine versiegelte Fläche älter als 15 Jahre, auf welcher in den letzten 15 Jahren keine gleichartige Förderung in Anspruch genommen wurde. Benötigte Unterlagen umfassen eine Beschreibung der Investitionen, Kostenvoranschlag, behördliche Bestätigungen, Grundstücksplan oder Skizze, Fotos der Ist-Situation, Visualisierung inkl. Pflanzenauswahl, Bodenaufbau- und Begrünungsbeschreibung, bemaßte Planunterlagen sowie Rechnungen, Zahlungsnachweise, Fotos vorher/nachher und einen Kurzbericht. Die Maßnahme muss bis längstens 30. November des Jahres der vorläufigen Zusicherung umgesetzt und abgerechnet sein.
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