Zuschuss

Subventionen an Einsatzorganisationen

Jährliche Subventionen des Landes Kärnten für gesetzliche Übungen, Geräteanschaffungen, Weiterbildung der Grubenrettung Bad Bleiberg und Wartung von Umsetzeranlagen des Österreichischen Versuchssenderverbands.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung der ständigen gesetzlichen Übungen, der Anschaffung von Geräten, der Weiterbildung der Mitglieder der Grubenrettung Bad Bleiberg sowie des Unterhalts und der laufenden Wartung von eigenen Umsetzeranlagen für Notfälle des Österreichischen Versuchssenderverbands – Landesverband Kärnten.

Förderfähige Ausgaben

  • Gesetzliche Übungen
  • Geräteanschaffung
  • Weiterbildung
  • Unterhalt und Wartung von Umsetzeranlagen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung
  • Schriftliche Förderungszusage

Beschreibung

Im Rahmen der Subventionen an Einsatzorganisationen stellt das Land Kärnten fortlaufend Zuschüsse zur Verfügung, um lebenswichtige Komponenten des Katastrophenschutzes und der technischen Infrastruktur dauerhaft zu stärken. Mit Schwerpunkten in den Themenfeldern Katastrophenschutz, Aus- & Weiterbildung sowie Infrastruktur & Städtebau werden gesetzliche Übungen, die Anschaffung und Modernisierung von Geräten, gezielte Weiterbildung und der Unterhalt von Umsetzeranlagen unterstützt. Dieses Fördermodell sichert nicht nur die Einsatzbereitschaft der Grubenrettung Bad Bleiberg, sondern gewährleistet auch die Funktionsfähigkeit der ÖVSV-eigenen Umsetzeranlagen für Notfälle.

Gefördert werden öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände oder sonstige Vereine mit Sitz in Kärnten, insbesondere die Grubenrettung Bad Bleiberg und der Österreichische Versuchssenderverband – Landesverband Kärnten. Anträge können jederzeit eingereicht werden, da keine feste Frist existiert. Für eine Bewilligung sind eine vollständige Antragstellung und eine schriftliche Förderungszusage erforderlich. Förderfähig sind Ausgaben für gesetzliche Übungen, Geräteanschaffungen, Weiterbildungsmaßnahmen sowie Wartung und Instandhaltung von Umsetzeranlagen. Dank des transparenten und unkomplizierten Verfahrens lassen sich Anschaffungs-, Betriebs- und Wartungskosten flexibel planen und tragen so maßgeblich zur Optimierung des Katastrophenschutzes sowie zur Stärkung sozialer und technischer Strukturen in Kärnten bei.

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