Zuschuss

Subventionen an private Institutionen

Teilfinanzierung von Aktivitäten bzw. Vorhaben mit Justizbezug für private Vereine in Wien. Gültig ab 01.01.2013 bis Ausschöpfung des Volumens.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Förderung dient der teilweisen Finanzierung von Aktivitäten bzw. Vorhaben mit Justizbezug.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Private Vereine mit Durchführung von justizbezogenen Projekten
  • Förderung auf Basis der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)

Beschreibung

Die „Subventionen an private Institutionen“ des Bundesministeriums für Justiz ermöglichen eine gezielte Teilfinanzierung von Vorhaben und Aktivitäten mit klarem Justizbezug in Wien. Seit dem Start im Jänner 2013 stehen gemeinnützigen Vereinen Mittel zur Verfügung, um Projekte zu entwickeln, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und Rechtswissen vertiefen. Mit einem budgetierten Volumen von 0,39 Millionen Euro werden Initiativen unterstützt, die das demokratische Miteinander stärken, den Dialog zwischen Institutionen und Bürger:innen intensivieren und praxisorientierte Maßnahmen für Rechtssicherheit umsetzen. Die Förderung basiert auf den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) und legt besonderen Wert auf nachhaltige Wirksamkeit im sozialen und rechtspolitischen Bereich.

Interessierte private Vereine, die sich der Umsetzung justizbezogener Projekte widmen, können jederzeit einen Antrag stellen, solange das Fördervolumen nicht ausgeschöpft ist. Die Zuwendung erfolgt als direkter Zuschuss, der in Abstimmung mit den Rahmenrichtlinien vergaberechtlich gesichert ist. Gefördert werden beispielweise Beratungsangebote, Informationskampagnen oder wissenschaftliche Forschungsarbeiten mit unmittelbarem Bezug zum Rechtssystem. Durch die kontinuierliche Ausschreibung bleibt ausreichend Spielraum für neue Ideen und Kooperationen. Vereine erhalten damit eine verlässliche Finanzierungsquelle, um innovative Konzepte in den Bereichen Engagement für Demokratie, Arbeit und Soziales Wirklichkeit werden zu lassen und langfristig zur Stärkung der Rechtssicherheit beizutragen.

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