Zuschuss

Subventionen zur Altstadterhaltung und Denkmalpflege

Landessubvention zur Er- und Unterhaltung von Kunstdenkmalen und bedeutsamen Objekten in Kärnten. Anträge sind fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Gefördert werden Maßnahmen, die gemäß § 2 Abs. 1 lit. f K-KFördG 2001 zur Erhaltung und Unterhaltung von Kunstdenkmalen oder sonst bedeutsamen Objekten in Kärnten notwendig sind. Ziel der finanziellen Unterstützung ist es, das kulturelle Erbe der Vergangenheit für Gegenwart und Zukunft zu bewahren.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten (Restaurierung, Material)
  • Beratungskosten
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich
  • Anschaffung von Immobilien

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der Bestimmungen der §§ 3–5 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes
  • Abstimmung der Fördermaßnahmen mit anderen Förderstellen
  • Beschreibung des Fördervorhabens im Förderungsansuchen
  • Detaillierter Finanzierungsplan mit Gesamtkosten und Finanzierungsquellen
  • Vollständig ausgefülltes Förderantragsformular

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Vollständig ausgefülltes Förderantragsformular

Bewertungskriterien

  • Qualifikation und Fachkunde des Antragstellers
  • Bewertung des kulturellen Erhalts und Denkmalschutzes
  • Plausibilität und Vollständigkeit des Finanzierungsplans
  • Übereinstimmung mit den Zielen des Kärntner Kulturförderungsgesetzes
  • Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Vorhabens

Beschreibung

Das Land Kärnten unterstützt mit dieser Landes­sub­
vention Restaurierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Kunst­­denk­ma­len sowie bedeutsamen Objekten im Bundesland Kärn­ten. Gefördert werden Projektvorhaben nach § 2 Abs. 1 lit. f K-KFördG 2001, die den Erhalt des baukul­turellen Erbes in Kärnten gewährleisten. Ziel der finanziellen Zuwendung ist es, Zeugnisse historischer Baukunst, sakrale und profane Bauten sowie Orts­bilder fachgerecht zu sichern und für künftige Genera­tio­nen erlebbar zu halten. Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Perso­nen wie Privatpersonen, Unternehmen, Genos­sen­schaf­ten, Stiftungen, öffentliche Einrich­tun­gen, Interessen­ver­bän­de und gemein­nüt­zige Organi­sa­tio­nen. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich an den ausgewiesen Not­wend­ig­kei­ten orientiert.

Die Einreichung der Anträge erfolgt fortlaufend über das elektronische Förder­antrags­formular, das über das Online-Portal der Kärnter Kulturverwaltung zur Verfügung steht. Dem Subsidien­gesuch sind eine detaillierte Projekt­beschreibung, ein realistischer Finanzierungsplan mit Gesamt­kosten und Nachweisen aller Drittmit­tel sowie das vollständig ausgefüllte Antrags­formular beizulegen. Zusätzlich sind Lebensläufe bzw. Nachweise zur Fachkunde und Kompetenz der Projekt­verantwortlichen sowie Kostenvoranschläge erforderlich. Erzielt das beantragte Projekt Förderungen ab 30 000 €, wird ein mehrseitiger Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben in Form sal­dierter Originalbelege verlangt. Die Begutachtung erfolgt nach Fachkunde, objektspezifischer Bedeutung, fach­lichen Notwendigkeiten und Wirtschaftlichkeit. Förderbemühungen müssen im Vorfeld mit etwaigen anderen Förderstellen koordiniert werden, um Doppelfinanzierungen zu vermeiden. Die Abteilung 14 – Kunst und Kultur am Amt der Kärntner Landesregierung übernimmt die inhaltliche Beratung und unterstützt die Antrag­stellenden bei formellen Fragen. Mit der landesweiten Subven­tion wird das kulturelle Erbe Kärntens nachhaltig für Gegenwart und Zukunft gesichert.

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