Zuschuss

Subventionsfonds für kirchliche Kindergärten

Laufende Förderung für kirchliche Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Erzdiözese Salzburg zur Deckung hoher Personalkosten, Rücklagenbildung und zur Erhaltung bzw. Sanierung der baulichen Substanz.

Bildung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.03.1981
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Für die Deckung von Abgängen, die aufgrund von hohen Personalkosten entstehen, der Rücklagenbildung für Abfertigungen sowie der Erhaltung und Sanierung der baulichen Substanz von in ihrem Bestand gefährdeten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen der Erzdiözese Salzburg und der St.Erentrudis-Stiftung.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Rücklagen für Abfertigungen
  • Erhaltung und Sanierung der baulichen Substanz

Antragsberechtigt

  • Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Siehe Förderrichtlinien

Beschreibung

Der Subventionsfonds für kirchliche Kindergärten in der Erzdiözese Salzburg unterstützt gemeinnützige Träger bei der Bewältigung steigender Personalkosten und trägt zur langfristigen Stabilisierung des Angebots an Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen bei. Gefördert werden Zuschüsse zur Deckung von Personalabgängen, Rücklagenbildung für Abfertigungsansprüche und Maßnahmen zur Erhaltung sowie Sanierung der baulichen Substanz. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit richtet sich ausschließlich an kirchliche Einrichtungen der Erzdiözese Salzburg und der St.-Erentrudis-Stiftung, deren Fortbestand durch finanzielle Engpässe gefährdet ist. Dadurch können pädagogische Qualität und Infrastruktur gesichert sowie räumliche Rahmenbedingungen nachhaltig verbessert werden.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich, eine zeitliche Begrenzung des Förderzeitraums besteht nicht. Voraussetzungen und detaillierte Förderrichtlinien sind in den offiziellen Bestimmungen der Landesregierung Salzburgs festgehalten. Als förderfähige Ausgaben gelten explizit Personalkosten, Rücklagen für Abfertigungsansprüche sowie Aufwendungen für Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen. Mit dieser Förderinitiative leistet das Land Salzburg einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der kirchlichen Elementarbildung und ermöglicht gemeinnützigen Organisationen, ihre Einrichtungskonzepte weiterzuentwickeln und langfristig tragfähige Strukturen zu etablieren. Verantwortlich für die Vergabe ist das Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Recht, Aufsicht und Förderung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.