Zuschuss

Summer Schools (Raiffeisen-Stiftung)

Förderung themenbezogener Veranstaltungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, die Studierende in Fachkompetenz zu Genossenschaftsthemen ausbilden.

Wissenschaft Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Gefördert werden themenbezogene Veranstaltungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, mit denen Studierende aus- und weitergebildet werden und berufsbezogene Fachkompetenz in Bezug auf Themen der Raiffeisen-Genossenschaften und deren vor- und nachgelagerte Bereiche erlangen.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachmittel
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umsatzsteuer

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Masterstudierende deutscher Fachhochschulen und Universitäten
  • DoktorandInnen deutscher Fachhochschulen und Universitäten
  • Antragstellung über Fakultäts-, Fachbereichs- oder Institutsleitung bzw. Dozenten/Dozentin
  • Formlose Einreichung in deutscher Sprache

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angaben zum Antragsteller
  2. Aussagekräftige Projektbeschreibung (Veranstaltungsinhalte, Lernziele, Lehrplan, Dozent:innen)
  3. Finanzplan
  4. Angaben zu weiteren Förderern bei Teilförderung
  5. Nachweis über Vorlage oder Einreichung thematisch verwandter Anträge

Bewertungskriterien

  • Formelle Prüfung der Antragsunterlagen
  • Gutachterliche Stellungnahme durch Fachvertreter/-innen

Beschreibung

Die Raiffeisen-Stiftung fördert bundesweit themenbezogene Summer Schools als Zuschuss für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Bildungseinrichtungen können Veranstaltungen konzipieren, die Masterstudierende und Doktorand:innen deutscher Fachhochschulen und Universitäten in berufsbezogene Fachkompetenz rund um Genossenschaftsthemen und deren vor- und nachgelagerte Bereiche ausbilden. Gefördert werden sowohl Sachmittel als auch Reisekosten, wobei Umsatzsteuer nicht förderfähig ist. Ziel ist es, durch praxisnahe Lehrpläne und Expert:innen-Vorträge einen nachhaltigen Mehrwert für das Genossenschaftswesen zu schaffen und die „Sustainable Development Goals“ inhaltlich zu integrieren.

Die Antragstellung erfolgt formlos in deutscher Sprache und über die Leitung von Fakultät, Fachbereich oder Institut beziehungsweise Dozent:innen. Gefordert werden neben Angaben zum Antragsteller:in eine aussagekräftige Projektbeschreibung mit Veranstaltungsinhalten, Lernzielen, Lehrplan und Dozent:innenprofilen, ein detaillierter Finanzplan sowie Nachweise zu weiteren Förderer:innen bei Teilfinanzierung und zu thematisch verwandten Anträgen. Es findet zunächst eine formelle Prüfung statt; bei positiver Vorprüfung wird eine fachgutachterliche Stellungnahme eingeholt. Die abschließende Entscheidung trifft das Kuratorium auf Empfehlung des Vorstands. Förderanträge können jederzeit schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Das Programm stärkt langfristig die Forschung, Aus- und Weiterbildung im Genossenschaftswesen und richtet sich an förderberechtigte Bildungseinrichtungen mit Interesse an innovativen Summer School-Konzepten.

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