Zuschuss

Tagesbetreuung für Kinder und Jugendliche

Ambulante Tagesbetreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Tirol – ganzheitliche Förderung außerhalb des Unterrichts. Anträge sind jederzeit möglich, Leistungen werden für maximal fünf Jahre ab Antragseingang gewährt.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen durch diese ambulante Leistung außerhalb des Unterrichtes eine ganzheitliche Förderung während des Tages erhalten.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt nach § 4 Abs. 2 TTHG
  • Hauptwohnsitz in Tirol (Ausnahme bei bewilligter stationärer Leistung)
  • Aussicht auf tatsächliche Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Bereitschaft des Menschen mit Behinderung bzw. seiner gesetzlichen Vertreter:innen zur Mitwirkung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular auf Gewährung von Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (TTHG) und Nachweise zum Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen

Beschreibung

Die Tagesbetreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Tirol bietet eine ambulante, ganztägige Förderung außerhalb des regulären Unterrichts und richtet sich an Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen. Ziel dieser kontinuierlich verfügbaren Zuschussförderung ist die ganzheitliche Unterstützung und Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Leistungen werden für bis zu 60 Monate gewährt und können jederzeit beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer Behinderung gemäß § 3 lit. a TTHG, eine österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung, der Hauptwohnsitz in Tirol (Ausnahme bei stationärer Leistungsbewilligung) sowie die Mitwirkung der Jugendlichen oder ihrer gesetzlichen Vertreter:innen. Ein positiver Bescheid ermöglicht die Förderung frühestens ab dem ersten Tag des Antragsmonats, mit einer maximalen Laufzeit von fünf Jahren ab Antragseingang.

Interessierte Eltern, gesetzliche Vertreter:innen sowie Träger sozialer Betreuungsangebote in Tirol finden alle nötigen Antragsformulare auf der Website der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe. Der Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz muss alle Nachweise zur Anspruchsprüfung enthalten und wird elektronisch oder in Papierform eingereicht. Nach erfolgreicher Bewilligung können Fördermittel für pädagogische, therapeutische und begleitende Angebote eingesetzt werden, die den individuellen Förderbedarf abdecken und eine nachhaltige Entwicklung der Teilhabechancen gewährleisten. Diese Maßnahme stärkt langfristig die Selbstbestimmung und soziale Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Tirol.

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