Tagesstruktur für Menschen mit Behinderung
Leistung zur Tagesstruktur für Menschen mit Behinderung in Wien. Anträge können jederzeit beim Fonds Soziales Wien gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung tagesstrukturierter Angebote für Menschen mit Behinderung, die aktuell oder dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können, zur Förderung und Erhaltung vorhandener Fähigkeiten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung gemäß § 3 CGW
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung gemäß § 4 CGW
- Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
- Alter zwischen 14 und 65 Jahren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Förderung von Leistungen (FSW)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Behinderung (z. B. ärztliches Gutachten oder Behindertenpass)
- Nachweis über Pflegegeld (falls vorhanden)
- Nachweis der Vertretungsbefugnis (z. B. Vollmacht)
- Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts
Bewertungskriterien
- Schwere der Behinderung
- Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Leistung
- Wohnsitz in Wien
Beschreibung
Die Fördermaßnahme „Tagesstruktur für Menschen mit Behinderung“ des Fonds Soziales Wien (FSW) richtet sich an Wiener:innen im Alter von 14 bis unter 65 Jahren mit einer Behinderung gemäß § 3 CGW, die aufgrund ihres Unterstützungsbedarfs momentan oder dauerhaft nicht im allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Die Leistung umfasst ein vielfältiges Spektrum an tagesstrukturierenden Angeboten – von basaler Förderung für Menschen mit schwerer Mehrfachbehinderung über kreative Gruppen und handwerkliche Arbeitsangebote bis hin zu Qualifizierungsprogrammen zur schrittweisen Heranführung an das Berufsleben. Zusätzlich können dislozierte Tagesstruktur und Um- sowie Nachschulungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Die Förderhöhe bemisst sich als Zuschuss zu den tatsächlich in Anspruch genommenen Kosten der anerkannten Einrichtung. Ein Eigenleistungsbeitrag von 30 % des jeweiligen Pflegegeldes ist grundsätzlich vorgesehen, wobei soziale Härtefälle Ausnahmen ermöglichen. Anträge können laufend beim FSW-Kund:innenservice Behindertenhilfe gestellt werden.
Die Anerkennung von Einrichtungen erfolgt auf Basis der Allgemeinen und der spezifischen Förderrichtlinie für Tagesstruktur. Antragsteller:innen legen dafür u. a. Antrag auf Förderung, amtlichen Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Nachweis der Behinderung sowie allfällige Pflegegeldbescheide und Vollmachten vor. Betriebs- und Qualitätsberichte sind regelmäßig einzureichen; Kontrollen vor Ort stellen die ordnungsgemäße Mittelverwendung und Leistungsqualität sicher. Die Förderung kann befristet oder unbefristet bewilligt, in besonderen Fällen widerrufen oder eingestellt werden. Die Maßnahme trägt dazu bei, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten, soziale Teilhabe zu stärken und Perspektiven für eine mögliche Arbeitsintegration zu eröffnen.
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