Tagesstruktur in Wohnhäusern
Förderung ambulanter und stationärer Tagesstrukturangebote in Wohnhäusern für Menschen mit Behinderungen in Tirol. Anträge sind jederzeit möglich, Leistungen werden für bis zu 5 Jahre gewährt.
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Förderkriterien
Förderziel
Angebot von individuellen, fähigkeitsorientierten und sinnstiftenden Tagesstrukturaktivitäten und Tätigkeiten für Erwachsene mit Behinderungen in Kombination mit der Leistung Wohnen exklusive Tagesstruktur.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG
- österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Aussicht auf Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe durch die Maßnahme
- Bereitschaft zur Mitwirkung bei Antragstellung und Verfahren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Gewährung einer Leistung nach dem TTHG (Online/Formular)
Beschreibung
Tagesstruktur in Wohnhäusern unterstützt gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Tirol bei der Schaffung ambulanter und stationärer Tagesstrukturangebote für Erwachsene mit Behinderungen. Gefördert werden individuelle, fähigkeitsorientierte sowie sinnstiftende Aktivitäten in Kombination mit einer Wohnleistung ohne Tagesstruktur. Ziel ist es, den Tagesablauf zu strukturieren, Kompetenzen zu erhalten und auszubauen sowie die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Die Maßnahme richtet sich an Menschen mit einer Behinderung gemäß § 3 lit. a TTHG, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder gleichgestellt sind und ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben. Eine Schnupperphase ist ab 16 Jahren möglich; Personen mit einer psychiatrischen Hauptdiagnose sind ausgenommen, Menschen mit ASS können jedoch teilnehmen. Die Förderung wird als Zuschuss für maximal 60 Monate gewährt, Anträge können jederzeit gestellt werden und der Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs.
Für die Beantragung ist das Online-Antragsformular zur Gewährung einer Leistung nach dem Tiroler Teilhabegesetz (TTHG) einzureichen. Die Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol übernimmt Prüfung und Bewilligung. Es bedarf der Mitwirkung der Antragsteller:innen und gegebenenfalls ihrer gesetzlichen Vertreter:innen. Dokumentations- und Qualitätsstandards müssen erfüllt werden, um eine professionelle und niederschwellige Begleitung sicherzustellen. Die Zuwendung kann frühestens ab dem Monat bewilligt werden, in dem der vollständige Antrag eingelangt ist. Interessierte Einrichtungen und Leistungserbringer:innen finden zusätzliche Informationen und Formulare auf der Webseite der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol.
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