Taggeld aus der Krankenversicherung
Gewährung eines Taggeldes an Stelle des Krankengeldes für selbständig Erwerbstätige während Anstaltspflege in Wien, mindestens in Höhe des Krankengeldes, maximal das Doppelte.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung eines Taggeldes zur finanziellen Absicherung selbständig Erwerbstätiger, deren Krankengeldanspruch während einer Anstalts-, Kur- oder Sonderkrankenhausunterbringung ruht.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ruhen des Krankengeldes bei Anstaltspflege auf Rechnung eines Versicherungsträgers oder eines Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen
Beschreibung
Taggeld aus der Krankenversicherung in Wien unterstützt selbständig Erwerbstätige finanziell während einer stationären Versorgung, wenn der Anspruch auf Krankengeld ruht. Anstelle des Krankengeldes wird ein Taggeld gewährt, das mindestens der Höhe des ursprünglich zustehenden Krankengeldes entspricht und durch bundesgesetzliche Satzung bis zum Doppelten gesteigert werden kann. Die Leistung wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Sektion II) als Zuschuss bereitgestellt und richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz oder Betriebsstätte in Wien. Da es sich um eine fortlaufende Fördermöglichkeit handelt, können Anträge jederzeit und unbegrenzt seit dem 01.01.2013 eingebracht werden.
Die Förderung zielt darauf ab, den Lebensunterhalt von Unternehmer:innen, Freiberufler:innen und anderen selbständig Erwerbstätigen während eines Aufenthaltes in einer Anstalt, einem Kur-, Genesungs- oder Sonderkrankenhaus abzusichern. Antragberechtigt sind alle Versicherten, deren Krankengeldleistung aufgrund einer stationären Pflege oder eines Kuraufenthalts auf Rechnung eines Versicherungsträgers oder des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen ruht. Voraussetzung für die Auszahlung ist das formlose Einreichen des Antrags mit Nachweis über die Ruhensbestätigung des Krankengeldes. Das Taggeld wird für den Zeitraum der Ruhensdauer gewährt und auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches angerechnet. Interessierte Personen finden alle relevanten Informationen in den Förderrichtlinien und können jederzeit den Antrag stellen, um weiterhin ihre laufenden Kosten abdecken zu können.
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