Zuschuss

Taxikostenzuschuss Graz

Die Stadt Graz gewährt mobilitätseingeschränkten Personen mit Hauptwohnsitz in Graz einen einkommensabhängigen Zuschuss zu Taxikosten in Form von Gutscheinen (bis zu 12 € pro Fahrt). Anträge sind jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
13.12.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Fördersumme: Bis zu 12 € pro Fahrt, maximal 864 € pro Jahr
Förderquote: 100%

Förderziel

Ziel ist die Aufrechterhaltung der Mobilität mobilitätseingeschränkter Menschen in Graz, die aus gesundheitlichen Gründen keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, durch Gewährung eines Zuschusses zu anfallenden Taxikosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Taxikosten bis maximal 12 € pro Fahrt

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Fahrtkosten, die 12 € pro Fahrt übersteigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Graz
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Nachweis über Mobilitätseinschränkung, dass Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist
  • SozialCard-Inhaber:innen oder Befreiung von der ORF Haushaltsabgabe
  • Haushaltsnettoeinkommen unter dem Grenzwert für die ORF-Haushaltsabgabe
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Passfoto
  3. Amtlicher Lichtbildausweis
  4. Kopie der ORF-Haushaltsabgabenbefreiung oder Kopie der SozialCard oder Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  5. Ärztliches Attest oder Kopie beider Seiten des Behindertenausweises

Beschreibung

Im Rahmen einer freiwilligen Leistung der Landeshauptstadt Graz (Region Steiermark) unterstützt die Stadt mobilitätseingeschränkte Menschen mit Hauptwohnsitz in Graz durch einen einkommensabhängigen Zuschuss zu Taxikosten. Diese Förderung im Themenbereich Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales gewährt Gutscheine im Wert von bis zu 12 € pro Fahrt und ermöglicht eine jährliche Gesamtförderung von bis zu 864 €. Die Auszahlung erfolgt zu 100 % in Form von Taxigutscheinen, von denen pro Halbjahr bis zu 36 Stück genutzt werden können. Fahrten, deren Kosten den Gutscheinwert überschreiten, sind vom Fahrgast selbst zu tragen, nicht eingelöste Gutscheine verfallen am Ende des jeweiligen Zeitraums. Anträge können fortlaufend ohne Fristbegrenzung gestellt werden.

Förderberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit dauerhaftem Wohnsitz in Graz, deren Haushaltsnettoeinkommen unter dem Grenzwert für die ORF-Haushaltsabgabe liegt und die keine SozialCard Mobilität besitzen oder kein eigenes Auto anmelden. Ein ärztliches Attest oder ein Behindertenausweis mit dem Vermerk “Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar” dient als Nachweis der Mobilitätseinschränkung. Für die Antragstellung sind ein ausgefülltes Antragsformular, Passfoto, amtlicher Lichtbildausweis sowie Nachweise zur ORF-Haushaltsabgabenbefreiung, SozialCard oder aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen beizulegen. Das Antragsformular ist als Online-Formular verfügbar, alternativ kann eine Druckvorlage beim Sozialamt (MA 5) bezogen und persönlich oder postalisch eingereicht werden. Mit diesem Zuschuss bleibt die Teilhabe am öffentlichen Leben langfristig gesichert und gewährleistet Mobilität trotz gesundheitlicher Einschränkungen.

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