Teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung
Individuelle, bedarfsorientierte Betreuungsleistung in Privatwohnungen, Wohngemeinschaften oder Garconnierenverbund in Wien für Menschen mit Behinderung. Anträge können jederzeit und unbegrenzt gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung bedarfsorientierter Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderung in ihrer Wohnsituation zur Erhaltung größtmöglicher Autonomie und Selbstbestimmung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung gemäß § 4 CGW
- Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Förderung von Leistungen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Behinderung
- Nachweis der Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung
- Nachweis Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
Bewertungskriterien
- Bedarfsorientierung
- Prinzipien der Selbstbestimmung
- Qualitätsstandards des FSW
Beschreibung
Teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung unterstützt volljährige Personen mit Behinderung, die in Wien leben, in ihrer Privatwohnung, Wohngemeinschaft oder im Garconnierenverbund. Die Leistung orientiert sich am individuellen Betreuungsbedarf und folgt den Prinzipien größtmöglicher Autonomie und Selbstbestimmung. Anerkannte Einrichtungen bieten punktuelle und bedarfsorientierte Betreuungsleistungen an, die von telefonischer Rufbereitschaft über regelmäßige persönliche Kontakte bis zur Begleitung im Alltag reichen. Ziel ist es, Alltag, Haushalt und Alltagsorganisation selbstständig zu meistern und – falls gewünscht – schrittweise ohne Betreuung auszukommen. Teilbetreutes Wohnen wird als Zuschuss durch den Fonds Soziales Wien (FSW) gefördert und kann unbefristet beantragt werden. Die Förderung zielt auf Erhalt und Ausbau persönlicher Handlungsspielräume ab und leistet einen wichtigen Beitrag zur chancengerechten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Gefördert werden Personen mit gültigem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Wien, die mindestens 18 Jahre alt sind und einen behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf nachweisen. Antragsteller:innen reichen beim FSW folgende Unterlagen ein: Antrag auf Förderung, amtlicher Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Nachweis der Behinderung, Staatsbürgerschafts- oder Gleichstellungsnachweis sowie Wohnsitzbestätigung. Die Entscheidung erfolgt kontinuierlich, ohne Ausschlussfristen, und basiert auf Bedarfsorientierung, Selbstbestimmungsprinzipien und den Qualitätsstandards des FSW. Ein multiprofessionelles Team beurteilt die Anträge und entscheidet über die Bewilligung von Zuschüssen zu den tatsächlichen Kosten der Leistungserbringung. Nicht genutzte Mittel sind zurückzuführen. Weitere Details zur Antragstellung und zu notwendigen Nachweisen sind in den Förderrichtlinien des FSW geregelt.
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