Zuschuss

Teilhabe an Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen

Unterstützung zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt in der Steiermark. Anträge ab 01.01.2026 unbefristet möglich.

Arbeit Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark

Förderziel

Hilfe zur Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt für Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter, um deren persönliche, soziale und arbeitsrelevante Kompetenzen zu fördern und eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt oder in entsprechenden Einrichtungen zu ermöglichen. Alternativ wird Hilfe in Tageseinrichtungen gewährt, wenn eine Beschäftigung nicht möglich ist.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Steiermark
  • Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates, Schweizer Staatsbürgerschaft oder gültiger Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs. 1 Z 1–8 und 13 NAG oder Status als anerkannter Flüchtling/subsidiär Schutzberechtigter
  • Berechtigung zu einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten
  • Nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der physischen, intellektuellen, psychischen oder Sinnesfunktionen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz

Beschreibung

Die Förderung unterstützt die nachhaltige Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt der Steiermark durch individuelle Zuschüsse. Ziel ist es, Personen mit einer dauerhaften physischen, intellektuellen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigung im erwerbsfähigen Alter bei der Entwicklung persönlicher, sozialer und arbeitsrelevanter Kompetenzen zu begleiten. Vorrangig wird eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt angestrebt, alternativ können Plätze in qualifizierenden Einrichtungen oder Tageseinrichtungen gefördert werden. Seit dem 1. Jänner 2026 sind Anträge fortlaufend und unbefristet möglich, wodurch eine kontinuierliche Planung und Umsetzung individueller Maßnahmen gewährleistet wird.

Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, die Staatsbürger:innen eines EWR-Staates, der Schweiz oder Inhaber:innen eines entsprechenden Aufenthaltstitels gemäß § 8 Abs. 1 Z 1–8 und 13 NAG sind und sich dauerhaft (länger als drei Monate) im Bundesland aufhalten dürfen. Voraussetzung ist eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Zur Antragstellung ist das Formular „Antrag auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz“ bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen. Die Abteilung 11 – Soziales, Arbeit und Integration des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung begleitet die Förderabwicklung, prüft Verwendungsnachweise und bietet umfassende Beratung an. Mit dieser Maßnahme wird die Chancengleichheit gestärkt und eine inklusive Arbeitswelt gefördert, die Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zum Berufsleben ermöglicht.

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