Teilnahmebeiträge für Ferienfreizeiten / Ferien für Kinder und Jugendliche (Jugendstiftung Morgensterne)
Zuschuss für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien zur Teilnahme an Ferienfreizeiten von BDKJ-Jugendverbänden in der Erzdiözese Köln (bis zu 120 € pro Teilnehmer*in; max. 10 Kinder pro Maßnahme) und Zuschuss für ehrenamtliche Leiter*innen (50 % des Leiter*innenbeitrags, max. 120 €, max. 2 Leiter*innen).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Teilhabe von finanziell benachteiligten Kindern und Jugendlichen an Ferienfreizeiten und Unterstützung ehrenamtlicher Leitungskräfte in BDKJ-Jugendverbänden.
Förderfähige Ausgaben
- Teilnahmebeiträge
- Leiter*innenbeiträge
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahme muss von einem BDKJ-Jugendverband in der Erzdiözese Köln ausgerichtet werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit
Beschreibung
Die Jugendstiftung Morgensterne in Nordrhein-Westfalen unterstützt gemeinnützige BDKJ-Jugendverbände im Erzbistum Köln dabei, Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwächeren Familien die Teilnahme an Ferienfreizeiten zu ermöglichen. Als interessierter Verein kann eine Förderanfrage jederzeit eingereicht werden. Pro Maßnahme werden bis zu 10 Teilnehmende mit einem Zuschuss von bis zu 120 € je Person gefördert. Auch ehrenamtliche Leiter:innen erhalten eine finanzielle Entlastung in Form einer Beteiligung von 50 % des Eigenbeitrags, höchstens jedoch 120 € pro Leitungsperson (maximal 2 Leiter:innen). Ziel ist es, soziale Teilhabe zu stärken und finanzielle Hürden abzubauen, damit junge Menschen Gemeinschaft, Bildung und Erholung gleichermaßen erfahren können.
Für eine Antragstellung müssen Vereine den vollständig ausgefüllten Förderantrag und einen Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit vorlegen. Förderfähig sind ausschließlich Veranstaltungen, die von einem BDKJ-Jugendverband im Erzbistum Köln ausgerichtet werden. Die Zuwendung erfolgt als einmaliger Zuschuss und deckt ausschließlich Teilnahme- und Leiter:innenbeiträge ab. Da die Förderung fortlaufend möglich ist, können Verantwortliche von Ferienfreizeiten oder Jugendverbänden Anträge jederzeit einreichen, ohne an feste Fristen gebunden zu sein. Diese unkomplizierte Unterstützung trägt dazu bei, ehrenamtliches Engagement zu honorieren und jungen Menschen eine unvergessliche Ferienerfahrung zu sichern.
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