Zuschuss

Teilnahmebeiträge für Ferienfreizeiten / Ferien für Kinder und Jugendliche (Jugendstiftung Morgensterne)

Zuschuss für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien zur Teilnahme an Ferienfreizeiten von BDKJ-Jugendverbänden in der Erzdiözese Köln (bis zu 120 € pro Teilnehmer*in; max. 10 Kinder pro Maßnahme) und Zuschuss für ehrenamtliche Leiter*innen (50 % des Leiter*innenbeitrags, max. 120 €, max. 2 Leiter*innen).

Kinder und Jugendliche Soziales

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: Bis zu 120 € pro Teilnehmer*in bzw. Leiter*in
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Teilhabe von finanziell benachteiligten Kindern und Jugendlichen an Ferienfreizeiten und Unterstützung ehrenamtlicher Leitungskräfte in BDKJ-Jugendverbänden.

Förderfähige Ausgaben

  • Teilnahmebeiträge
  • Leiter*innenbeiträge

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahme muss von einem BDKJ-Jugendverband in der Erzdiözese Köln ausgerichtet werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit

Beschreibung

Die Jugendstiftung Morgensterne in Nordrhein-Westfalen unterstützt gemeinnützige BDKJ-Jugendverbände im Erzbistum Köln dabei, Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwächeren Familien die Teilnahme an Ferienfreizeiten zu ermöglichen. Als interessierter Verein kann eine Förderanfrage jederzeit eingereicht werden. Pro Maßnahme werden bis zu 10 Teilnehmende mit einem Zuschuss von bis zu 120 € je Person gefördert. Auch ehrenamtliche Leiter:innen erhalten eine finanzielle Entlastung in Form einer Beteiligung von 50 % des Eigenbeitrags, höchstens jedoch 120 € pro Leitungsperson (maximal 2 Leiter:innen). Ziel ist es, soziale Teilhabe zu stärken und finanzielle Hürden abzubauen, damit junge Menschen Gemeinschaft, Bildung und Erholung gleichermaßen erfahren können.

Für eine Antragstellung müssen Vereine den vollständig ausgefüllten Förderantrag und einen Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit vorlegen. Förderfähig sind ausschließlich Veranstaltungen, die von einem BDKJ-Jugendverband im Erzbistum Köln ausgerichtet werden. Die Zuwendung erfolgt als einmaliger Zuschuss und deckt ausschließlich Teilnahme- und Leiter:innenbeiträge ab. Da die Förderung fortlaufend möglich ist, können Verantwortliche von Ferienfreizeiten oder Jugendverbänden Anträge jederzeit einreichen, ohne an feste Fristen gebunden zu sein. Diese unkomplizierte Unterstützung trägt dazu bei, ehrenamtliches Engagement zu honorieren und jungen Menschen eine unvergessliche Ferienerfahrung zu sichern.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.