Zuschuss

Thüringen-Invest

Förderung für KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe und kreativwirtschaftliche Freiberufler in Thüringen: 20 % Zuschuss auf bauliche Investitionen und Maschinenanlagen bis 250 T€ sowie Darlehen bis 200 000 €; laufend antrags­fähig.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Unternehmensgröße: Klein- und mittlere Unternehmen
Fördersumme: Zuschuss 20 % auf Investitionen bis 250 000 €; Darlehen bis 200 000 €
Förderquote: 20 %

Förderziel

Förderung von baulichen Investitionen und der Anschaffung neuer Maschinen und Einrichtungen zur Stärkung und Modernisierung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freiberuflern in Thüringen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Investitionen
  • Anschaffung neuer Maschinen und Einrichtungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Fahrzeugneuan-schaffungen im Verkehrssektor

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft oder wirtschaftsnahe bzw. kreativwirtschaftliche Freiberufler
  • Investitionsvorhaben in bauliche Maßnahmen oder Anschaffung neuer Maschinen und Einrichtungen

Beschreibung

Thüringen-Invest unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie wirtschaftsnahe und kreativwirtschaftliche Freiberufler:innen in Thüringen bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Modernisierung ihrer Betriebsstrukturen. Ziel ist die Förderung baulicher Investitionen sowie der Anschaffung neuer Maschinen und Einrichtungen, um zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern und innovative Produktionsprozesse zu ermöglichen. Mit einem attraktiven Zuschussanteil von 20 % auf förderfähige Investitionskosten bis zu 250 000 € bietet das Programm einen spürbaren finanziellen Anreiz. Darüber hinaus können Darlehen bis zu 200 000 € beantragt werden, um größere Investitionsvorhaben flexibel zu realisieren. Die Antragsstellung ist fortlaufend möglich und zeichnet sich durch einen reduzierten bürokratischen Aufwand aus.

Gefördert werden unter anderem Unternehmen des verarbeitenden Ernährungsgewerbes sowie Betriebe im Verkehrssektor (ausgenommen Neufahrzeuganschaffungen), die im Rahmen einer Unternehmensnachfolge investieren. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein konkretes Investitionsvorhaben in bauliche Maßnahmen oder die Anschaffung neuer Maschinen und Einrichtungen in Thüringen. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Fahrzeugneuan­schaffungen im Verkehrssektor. Die Förderquoten und Darlehenskonditionen eröffnen eine solide Finanzierungsbasis, um Innovationen voranzutreiben und die regionale Wirtschaftsstruktur zu stärken. Anträge können jederzeit beim zuständigen Kundencenter eingereicht werden, sodass Unternehmer:innen und Gründer:innen flexibel auf aktuelle Investitionsbedarfe reagieren können.

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