Tiergesundheitsdienst Betriebserhebungen
Förderung von jährlichen Betriebserhebungen durch den Tiroler Tiergesundheitsdienst in landwirtschaftlichen Betrieben. Mitgliedschaft erforderlich. Gültig seit 16.04.2019, unbegrenzt.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
In jedem landwirtschaftlichen Betrieb, der am Tiergesundheitsdienst teilnimmt, sind abhängig von Bestandsgröße und Tiergattung jährlich Betriebserhebungen durchzuführen. Ziel ist es, mögliche Schwachstellen in der Tierhaltung und Medikamentenanwendung aufzuzeigen, den Gesundheitsstatus des Bestandes zu verbessern, den Medikamenteneinsatz zu verringern und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Tierarzneimittelkontrollgesetzes zu dokumentieren.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft des Landwirts im Tiroler Tiergesundheitsdienst
- Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Teilnahmevertrag Tierhalter
- Zustimmungserklärung TGD-Programm Gesundheitsmonitoring
- Betriebserhebungsdeckblatt
- Meldeformular ETGM 2024
Beschreibung
Der Tiroler Tiergesundheitsdienst unterstützt in Tirol ansässige Landwirtschaftsbetriebe mit einem jährlichen Zuschuss für Betriebserhebungen. Voraussetzung ist eine aktive Mitgliedschaft beim Tiroler Tiergesundheitsdienst sowie die Teilnahme an den entsprechenden Tiergesundheitsprogrammen. Je nach Bestandsgröße und Tierart werden ein bis vier Betriebserhebungen pro Jahr durch qualifizierte Betreuungstierärzt:innen vorgenommen. Im Fokus stehen insbesondere die Dokumentation und Optimierung der Arzneimittelanwendung, die Bewertung von Haltungsbedingungen sowie Hygienestandards und Stallklima. Durch das systematische Erfassen von Befunden lassen sich Schwachstellen frühzeitig erkennen, der Gesundheitsstatus der Bestände nachhaltig verbessern und der Einsatz von Tierarzneimitteln reduzieren. Gleichzeitig gewährleistet die Förderung die Einhaltung des Tierarzneimittelkontrollgesetzes und schafft transparente, vergleichbare Nachweise für Behörden und Beteiligte.
Die Fördermöglichkeit ist unbegrenzt und wurde seit 16. April 2019 fortlaufend angeboten. Antragstellende Landwirt:innen müssen der Tierhalter-Volllastschrift zugestimmt sowie den Teilnahmevertrag und das Betreuungsverhältnis mit dem Betreuungstierärzt:innen formell abgeschlossen haben. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: Teilnahmevertrag Tierhalter:in, Zustimmungserklärung zum Gesundheitsmonitoring, Betriebserhebungsdeckblatt sowie das Meldeformular ETGM 2024. Die Einreichung kann jederzeit erfolgen, da keine Fristbeschränkung besteht. Die Abwicklung erfolgt zentral über die Geschäftsstelle des Tiroler Tiergesundheitsdienstes, die Kostenübernahme für die Betreuungstierärzt:innen wird direkt ausgezahlt. So wird eine kontinuierliche Betreuung und Kontrolle gewährleistet, die Landwirt:innen bei der nachhaltigen Optimierung ihrer Tiergesundheit fördert und langfristig die Qualität der Nutztierhaltung in Tirol sichert.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.