Zuschuss

Tierheim; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen sowie Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung, Vermittlung von Heimtieren und Kastrationen herrenloser Hauskatzen in Bayern. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 300.000 € je Bauvorhaben
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung von Investitionen für Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Tierheimen, Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung, laufende Kosten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte sowie Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen (Neu-, Um- und Ausbauten, Sanierung, Modernisierung)
  • Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen (Geräte, Materialien)
  • Laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren
  • Kastrationen herrenloser Hauskatzen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Verbrauchsmaterialien
  • Tierarzneimittel

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erhalt regelmäßiger kommunaler Unterstützung (nicht erforderlich für kommunale Antragsteller)
  • Vorhaben müssen den Vorgaben des § 2 TierSchG und der Tierschutz-Hundeverordnung entsprechen
  • Nachweis aller notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Nutzungsrechte
  • Tiermedizinische Maßnahmen nur unter Aufsicht eines approbierten Tierarztes
  • Nachweis ausreichender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formblatt A (Bauvorhaben) oder Formblatt B (Ausrüstung, Vermittlung, Kastrationen)
  2. Beschluss des zuständigen Organs und Satzung des Antragstellers
  3. Einnahme-Überschuss-Rechnung des vorangegangenen Kalenderjahres (sofern vorhanden)
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
  5. Nachweis über Nutzungsrecht am Grundstück (Miet-/Pachtvertrag oder Grundbuchauszug)
  6. Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG zum Betreiben eines Tierheims
  7. Eigenerklärung über Bezug kommunaler Leistungen
  8. Ausgabengliederung mit Kostenschätzungen eigener Mittel

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit der Angebote
  • Verbesserung der tiergerechten Unterbringung und Pflege
  • Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Vereine sowie kommunale Träger und dauerhaft angelegte Tierschutz­organisationen mit Sitz in Bayern, die Bau-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in Tierheimen planen. Gefördert werden Investitionen für Neu-, Aus- und Umbauten sowie energietechnische und hygienische Verbesserungen, der Ausbau von Quarantäneplätzen und die Ausstattung mit notwendigen Geräten und Materialien. Darüber hinaus können Ausgaben für die Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte sowie Maßnahmen zur Kastration herrenloser Hauskatzen bezuschusst werden. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, wobei für Bauvorhaben bis zu 300.000 € und für Ausrüstungen bis zu 10.000 € je Kalenderjahr gewährt werden. Pauschalen honorieren Vermittlungstätigkeiten (80 € pro Hund, 30 € pro Katzen/Kleintier) sowie Kastrationen (70 € weiblich, 45 € männlich) bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € jährlich. Anträge können fortlaufend im laufenden Kalenderjahr gestellt werden.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit, gültiger öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und Nutzungsrechte am Gelände, die Einhaltung tier­schutz­rechtlicher Vorschriften sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Tiermedizinische Leistungen müssen unter Aufsicht approbierter Tierärzt:innen erfolgen und regelmäßige kommunale Leistungen nachgewiesen werden (bei nichtkommunalen Antragstellenden). Förderentscheidungen orientieren sich an Wirtschaftlichkeit, Verbesserung der tiergerechten Unterbringung sowie tierschutzrechtlichen Vorgaben. Ein ausführlicher Verwendungsnachweis einschließlich Angebotswertung und Dokumentation des Maßnahmenablaufs ist nach Abschluss der Projekte vorzulegen. Diese zukunftsweisende Investition stärkt die Infrastruktur bayerischer Tierheime, optimiert Pflegebedingungen und trägt wesentlich zur nachhaltigen Qualitätssicherung im Tierschutz bei.

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