Zuschuss

Tierschutz

Förderung von Vereinen und sonstigen gemeinnützigen Organisationen in Wien, die Projekte und Maßnahmen im Bereich Tierschutz durchführen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
28.11.2012
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel ist der Schutz des Lebens und Wohlbefindens von Tieren sowie die Förderung von Projekten und Maßnahmen im Bereich Tierschutz durch Vereine und gemeinnützige Organisationen.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vereine oder sonstige gemeinnützige Organisationen, die in Österreich tätig sind und Projekte im Bereich Tierschutz durchführen

Beschreibung

Seit November 2012 fördert der BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Sektion III – Gruppe B) Vereine und sonstige gemeinnützige Organisationen mit Sitz und Tätigkeit in Wien, die Projekte im Bereich Tierschutz umsetzen. Mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen werden Maßnahmen unterstützt, die das Leben und Wohlbefinden von Tieren verbessern sowie das öffentliche Bewusstsein für artgerechte Tierhaltung stärken. Im Fokus der Förderinitiative stehen Ideen, die durch gendergerechte und inklusive Beteiligungsformen alle Interessierten – von erfahrenen Tierschutzexpert:innen bis zu engagierten Freiwilligen – dazu anregen, aktive Verantwortung für den Tier- und Klimaschutz zu übernehmen. Die Kombination von tierschutzbezogenen und energieeffizienten Maßnahmen trägt dazu bei, nachhaltige Konzepte entlang ökologischer und sozialer Kriterien zu realisieren.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine sowie Interessenverbände, die in Österreich registriert sind und ihre Projekte in Wien durchführen. Die Förderinitiative bietet eine fortlaufende Einreichungsfrist ohne zeitliche Begrenzung: Anträge können jederzeit eingereicht und über ein online verfügbares Formular abgewickelt werden. Voraussetzung für eine Bewilligung ist eine operative Umsetzung im Wiener Stadtgebiet. Das Budgetvolumen ist nicht gedeckelt und richtet sich nach dem jeweiligen Finanzierungsbedarf der Projekte. Eine positive Förderentscheidung ermöglicht es Antragstellenden, rasch mit der Umsetzung von Schutz-, Aufklärungs- und Bildungsprojekten zu beginnen. Durch die Einhaltung der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für Bundesförderungen (ARR 2014) wird eine transparente Vergabe und sachgerechte Mittelverwendung gewährleistet. Mit dieser kontinuierlichen Finanzierungsoption leistet das Sozialministerium einen grundlegenden Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der tierischen Lebensumstände in Wien.

Antrag starten →