Zuschuss

Tierverwahrerförderung

Förderung von Vereinen, Personen und Institutionen in Oberösterreich für Tierverwahrung nach landesweiten Vorgaben zur artgerechten Haltung und zum Tierschutz. Gültig ab 01.01.2021 bis zur Ausschöpfung des Volumens.

Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Förderung von Tierverwahrungen nach den Vorgaben des Landes Oberösterreich und Unterstützung von Maßnahmen zur artgerechten Haltung von Tieren, Verhinderung von Leiden, Förderung des positiven Zusammenlebens von Mensch und Tier, Wissensvermittlung, regionalisiertem Angebot zur Fundtierverwahrung, rascher Vermittlung verwahrter Tiere und Integration schwer vermittelbarer Tiere.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Verwendungsnachweis

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Verwendungsnachweis

Beschreibung

Tierverwahrerförderung in Oberösterreich richtet sich an Vereine, gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen, die Fundtierverwahrungen gemäß den landesweiten Vorgaben zur artgerechten Haltung betreiben. Das Programm unterstützt Initiativen ab dem 01.01.2021 fortlaufend bis zur Erschöpfung der Fördermittel. Es bietet finanzielle Zuschüsse zur Einrichtung und zum Betrieb von Verwahrstellen, fördert Maßnahmen zur Verhinderung von Leiden und sichert eine rasche Vermittlung verwahrter Tiere in qualifizierte, neue Halter:innen. Damit leistet das Land Oberösterreich einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des regionalisierten Angebots und zum positiven Zusammenleben von Mensch und Tier.

Im Fokus stehen die Vermittlung tierschutzrelevanten Wissens, die Integration schwer vermittelbarer Tiere in bestehende Einrichtungen sowie der Abbau von Engpässen bei Fundtierverwahrungen. Antragstellende müssen eine Projektskizze, einen Finanzierungsplan und einen Verwendungsnachweis vorlegen, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Ziel ist die konsequente Umsetzung des Tierschutzgesetzes, die Förderung energieeffizienter Lösungen und die Sicherung einer artgerechten Tierhaltung in Oberösterreich. Expert:innen in der Direktion Soziales und Gesundheit begleiten den Prozess und gewährleisten eine fachkundige Begutachtung der Einreichungen. Durch die Kombination von fachlicher Beratung und finanzieller Unterstützung wird eine nachhaltige Verbesserung der Tierverwahrkapazitäten erzielt und der Tierschutz im Bundesland entscheidend gestärkt.

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