Tiroler Verkehrssicherheitsfonds (Wunschkennzeichenfonds)
Förderung von Maßnahmen, Projekten und Forschungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Tirol aus Mitteln des Wunschkennzeichenfonds. Anträge können laufend eingereicht werden; die Entscheidung erfolgt in Beiratssitzungen im Frühjahr und Herbst.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist mehr Sicherheit im Straßenverkehr in Tirol. Gefördert werden allgemeine Maßnahmen und konkrete Projekte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere Verkehrserziehung, Studien und Forschungen sowie vorbereitende Planungsmaßnahmen und Erarbeitung von Orientierungshilfen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Studien- und Forschungskosten
- Kosten für Verkehrserziehung
- Planungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Konkreter Bezug des Projektes zur Verkehrssicherheit in Tirol
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Nachvollziehbare Kalkulation der Projektkosten, inklusive Bezifferung der Eigenleistung
- Einreichung etwa einen Monat vor Beiratssitzung (März und September)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Konkrete Projektbeschreibung
- Angabe genauer Zeiträume für die Durchführung des Projektes
- Nachvollziehbare Kalkulation der Projektkosten
- Bezifferung der Eigenleistung
- Benennung konkreter Ansprechpersonen und eines Projektverantwortlichen
Beschreibung
Der Tiroler Verkehrssicherheitsfonds (Wunschkennzeichenfonds) fördert fortlaufend Maßnahmen, Projekte und Forschungen, die die Sicherheit im Straßenverkehr in Tirol nachhaltig steigern. Als Zuschussprogramm richtet er sich an natürliche und juristische Personen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen. Fördergegenstand sind Vorhaben mit direktem Bezug zur Verkehrssicherheit im Bundesland Tirol; bundesweit strukturierte Projekte können nach Prüfung ebenfalls berücksichtigt werden. Anträge lassen sich jederzeit einreichen, wobei die Entscheidungen durch einen fachkundigen Beirat in Frühjahr und Herbst erfolgen. Der Fonds speist sich aus dem bei Zuweisung oder Reservierung eines Wunschkennzeichens entrichteten Sicherheitseuro und stellt damit ein etabliertes Instrument zur Stärkung der regionalen Verkehrssicherheit dar.
Gefördert werden insbesondere Infrastruktur- und Städtebauprojekte, Verkehrserziehungsprogramme, Studien und Forschungsvorhaben sowie vorbereitende Planungsmaßnahmen und die Entwicklung von Orientierungshilfen. Zuwendungsvoraussetzungen umfassen eine detaillierte Projektbeschreibung, eine nachvollziehbare Kostenkalkulation inklusive Bezifferung der Eigenleistung, genaue Zeiträume für die Durchführung sowie die Benennung von Ansprechpartner:innen und einer Projektverantwortlichen Person. Förderfähige Ausgaben erstrecken sich auf Personalaufwendungen, Studien- und Forschungskosten, Ausgaben für Verkehrserziehung und Planungskosten. Ziel ist die Initiierung von wirkungsvollen und praxisorientierten Lösungen, die sowohl infrastrukturelle Aspekte als auch verkehrspädagogische und wissenschaftliche Fragestellungen abdecken und so zu einer messbaren Verringerung von Unfällen und Gefährdungspotenzialen beitragen.
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