Tiroler Wissenschaftsförderung
Regionalförderung zur Stärkung von Wissenschaft und Forschung in Tirol mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 100 % für wissenschaftliche Projekte und Veranstaltungen. Laufende Antragstellung bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung wissenschaftlicher Projekte und Veranstaltungen zur strategischen Entwicklung des Forschungsstandorts Tirol, Intensivierung von Kooperationen, Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, Gewinnung und Bindung internationaler Wissenschaftler:innen sowie Erhöhung der internationalen Sichtbarkeit des Wissenschaftsstandortes Tirol.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Overheadkosten (max. 20% der Personalkosten)
- Reisekosten
- Investitionskosten (anteilige Abschreibung)
- Sach- und Materialkosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten ohne Bezug zum geförderten Projekt
- Kosten außerhalb des vertraglich vereinbarten Durchführungszeitraums
- Weiterbelastung an Dritte
- Bereits geförderte Kosten
- Skonti und Rabatte
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Tirol bei juristischen Personen oder Personengesellschaften
- Hauptwohnsitz in Tirol bei natürlichen Personen
- Leistung eines bedeutenden Beitrags zur wissenschaftlichen Forschung in Tirol oder nachhaltige Förderung des technologischen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts in der Region
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Detaillierte Projektkostengliederung
- Finanzierungsplan
- Darstellung aller inhaltlichen und organisatorischen Details
- Kooperationsvereinbarung (falls zutreffend)
- Behördliche Genehmigungen (falls erforderlich)
Bewertungskriterien
- Forschungs- und Entwicklungsintensität
- Stärkung des Wissenschaftssystems
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Technologietransfergehalt
- Nachvollziehbarkeit der Projekt- und Kostenplanung
- Landesinteresse
- Nachhaltigkeit des Projekts
- Know-how-Transfer in regionale Wertschöpfung
- Interdisziplinäre Vernetzung
Beschreibung
Die Tiroler Wissenschaftsförderung stellt unbefristete, nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 100 % bereit, um die Forschungs- und Innovationskraft in Tirol (inkl. Wien) zu stärken. Juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften, Einzelunternehmen sowie natürliche Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Tirol sind antragsberechtigt. Die Zuwendung erfolgt als pauschaler Zuschuss ohne Rückzahlungspflicht. Schwerpunktfelder umfassen Forschung & Innovation sowie Wissenschaft, wobei interdisziplinäre Ansätze ausdrücklich begrüßt werden. Die Finanzierung erfolgt laufend bis 31.12.2027; die Förderrichtlinie ist bis 30.06.2028 gültig. Mit einem klaren Fokus auf die strategische Entwicklung des Forschungsstandorts Tirol werden Kooperationen intensiviert, Forschungsinfrastrukturen ausgebaut und internationale Wissenschaftler:innen gewonnen und langfristig gebunden.
Gefördert werden wissenschaftliche Projekte und Veranstaltungen, deren Kosten – darunter Personalkosten inklusive Overhead (max. 20 %), Reisekosten, anteilige Abschreibungen für Investitionen, Sach- und Materialkosten, externe Dienstleistungen sowie Honorarkosten – den Zielen von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region dienen. Nicht förderfähig sind Ausgaben ohne unmittelbaren Projektbezug, Kosten außerhalb der Vertragslaufzeit, Rabatte, Finanzierungskosten, Liegenschaftserwerb, Rücklagen, Repräsentations- und Bewirtungskosten sowie Publikations- und Druckkosten. Die Auswahl orientiert sich an Forschungs- und Entwicklungsintensität, Nachwuchsförderung, Technologietransfergehalt, Nachvollziehbarkeit der Projekt- und Kostenplanung, Landesinteresse, Nachhaltigkeit und interdisziplinärer Vernetzung. Die fachliche Begutachtung übernehmen interne und externe Expert:innen; Entscheidungsträger:innen der Tiroler Landesregierung tragen die abschließende Förderentscheidung. Für den Antrag sind eine ausführliche Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostengliederung, ein Finanzierungsplan sowie gegebenenfalls Kooperationsvereinbarungen und behördliche Genehmigungen einzureichen. Anträge können elektronisch bis spätestens 31.12.2027 über das Webformular der Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft gestellt werden. Nach Abschluss des Vorhabens sind detaillierte Verwendungsnachweise und Abschlussberichte vorzulegen.