Tourismus JUNG.Invest
Förderung der Gründung oder Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Kärnten. Zuschuss bis max. 15 % der förderfähigen Investitionskosten (Mindestkosten € 50 000, max. € 500 000). Antragstellung ausschließlich online bei der OeHT. Programm gültig bis 31.12.2026, Budgetvorbehalt.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Kärnten durch Investitionszuschüsse.
Förderfähige Ausgaben
- Aktivierte Investitionen in immaterielle und materielle Anlagegüter
- Investitionskosten im Zusammenhang mit Gründung oder Übernahme
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsstandort in Kärnten
- Mitgliedschaft in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Kärnten
- Keine wirtschaftliche Selbstständigkeit in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in den letzten drei Jahren
- Eigenmittelanteil von mindestens 25 % der Projektfinanzierung
- Geschäftsführer:innenanteil von über 50 % und Ausübung der Geschäftsführung durch die Jungunternehmerin bzw. den Jungunternehmer
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antrag bei der OeHT inkl. KWF-Beiblatt
- Energieausweis (nicht älter als drei Jahre)
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit des Unternehmenskonzepts
- Persönliche Qualifikation der Jungunternehmer:innen
Beschreibung
Das Tourismus JUNG.Invest-Programm fördert die Gründung sowie die Übernahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Kärntens durch einen einmaligen Investitionszuschuss von bis zu 15 % der anrechenbaren Kosten. Förderfähig sind Projekte mit Investitionsvolumen zwischen 50 000 € und 500 000 €. Das Budget steht bis 31.12.2026 zur Verfügung und wird anteilig von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (OeHT) sowie dem Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) getragen. Anträge können ausschließlich online bei der OeHT eingereicht werden, wobei eine Mindest-Eigenmittelquote von 25 % vorausgesetzt wird. Im Fokus des Förderziels steht die Stärkung junger Unternehmer:innen, die mit überzeugendem Konzept und persönlicher Qualifikation das touristische Angebot in der Region weiterentwickeln möchten.
Teilnahmeberechtigt sind neu gegründete oder innerhalb der letzten drei Jahre übernommene KMU mit Sitz und Investitionsstandort in Kärnten, die Mitglied der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Kärnten sind. Voraussetzung ist, dass die Jungunternehmer:innen mindestens 50 % der Geschäftsführung innehaben und einen aktuellen Energieausweis vorlegen. Zudem darf die zusätzliche Bodenversiegelung maximal 25 % des ursprünglichen Zustands betragen. Die Entscheidung erfolgt auf Basis von Nachhaltigkeit, Tragfähigkeit des Unternehmenskonzepts sowie der Qualifikation der Antragsteller:innen. Förderanträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden; nach positiver Bewilligung wird die Auszahlung nach Nachweis der förderfähigen Ausgaben vorgenommen. Interessierte Unternehmen profitieren von einer klar strukturierten Abwicklung und einer nachhaltigen Investitionsunterstützung, die den Wirtschaftsstandort Kärnten langfristig stärkt.
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