Touristische Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung
Zuschüsse zu touristischen Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung im Bundesland Salzburg. Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen. Förderung gilt unbefristet seit 08.05.2013.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Vorhaben im Bereich Tourismus mit überörtlicher Bedeutung im Land Salzburg, insbesondere Erschließungs-, Entwicklungs- und Sicherungsvorhaben, landesweit wirkende Veranstaltungen, Zusammenschlüsse von Loipen, Rad- und Wanderwegen sowie Maßnahmen der Tourismuswerbung.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinden im Land Salzburg
- Tourismusverbände
- Vereine mit tourismusfördernder Tätigkeit
- Gewerbliche Unternehmungen
- Nachweis des Einsatzes entsprechender Eigenmittel
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Beschreibung
Die Förderinitiative „Touristische Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung“ stellt im Bundesland Salzburg seit dem 08.05.2013 unbefristet Zuschüsse für vielfältige Vorhaben im Bereich Regionalförderung sowie Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung bereit. Träger:innen öffentlicher Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine mit tourismusfördernder Tätigkeit sowie gewerbliche Unternehmungen können Anträge stellen, sofern sie den Nachweis entsprechender Eigenmittel erbringen. Das Programm richtet sich an Gemeinden, Tourismusverbände und private Anbieter:innen, die das überregionale Besucher:innenaufkommen steigern und die touristische Infrastruktur nachhaltig sichern möchten.
Gefördert werden insbesondere Erschließungs-, Entwicklungs- und Sicherungsvorhaben zur Eröffnung neuer Tourismusgebiete, die Qualitätssteigerung bestehender Angebote sowie landesweit wirkende Veranstaltungen mit hoher Breitenwirkung. Ebenso unterstützt das Programm Zusammenschlüsse von Loipen, Rad- und Wanderwegen und umfassende Maßnahmen der Tourismuswerbung zur langfristigen Profilierung Salzburgs als Reisedestination. Vor Projektbeginn sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Jahresabschluss beziehungsweise die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einzureichen. Aufgrund der fortlaufenden Fördermöglichkeit können Interessierte jederzeit Anträge stellen und so frühzeitig zur Realisierung von Leuchtturmprojekten beitragen.
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