Treuhandstiftung – Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar
Errichtung einer individuellen Treuhandstiftung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar ab 50.000 € Einlage. Erträge fließen langfristig in die Unterstützung unheilbar kranker Kinder und Jugendlicher.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Treuhandstiftung ermöglicht es Spendenden, ohne bürokratischen Aufwand eine eigene Stiftung zu gründen. Die erwirtschafteten Erträge werden gemäß Satzung der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar dauerhaft für die langfristige Unterstützung und Förderung unheilbar kranker Kinder und Jugendlicher eingesetzt.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindesteinlage von 50.000 Euro
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Legitimierungsbescheid des Finanzamts
Bewertungskriterien
- Einsatzzweck der Erträge im Einklang mit der Satzung der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar
Beschreibung
Unter dem Dach der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar kann ab einer Einlage von 50.000 € eine individuelle Treuhandstiftung errichtet werden. Diese Form des Sponsorings ermöglicht Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen in ganz Deutschland, mit geringem bürokratischen Aufwand eine eigene Stiftung ins Leben zu rufen. Das eingebrachte Vermögen bleibt im Eigentum des Treuhänders, während die erwirtschafteten Erträge gemäß der Satzung dauerhaft unheilbar kranker Kinder und Jugendlicher zugutekommen. Die Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar übernimmt dabei die treuhänderische Verwaltung als staatlich anerkannter Verwalter und gewährleistet durch eine separate Buchführung sowie regelmäßige Prüfungen maximale Transparenz und Sicherheit.
Die erzielten Zinsen und Erträge fließen nachhaltig in Palliativversorgung, psychosoziale Begleitung und Familienunterstützung, um schwerstkranken jungen Menschen eine würdevolle und einfühlsame Betreuung zu sichern. Anträge können jederzeit gestellt werden; Voraussetzung ist neben der Mindesteinlage lediglich der Legitimierungsbescheid des Finanzamts. Der Einsatzzweck der Erträge muss in Einklang mit der Satzung stehen, um eine langfristige Wirkung im Bereich Gesundheit, Soziales und Kinder- und Jugendhilfe zu garantieren. Mit der Treuhandstiftung bietet sich eine wirkungsvolle Möglichkeit, Engagement im Bereich Kinderhospiz zu zeigen und unheilbar kranken Familien verlässliche Perspektiven für eine liebevolle Begleitung zu eröffnen.
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