Überbetriebliche Bildungsstätten für kritische Technologien
Förderung von Investitionen in Werkstätten, Labore und digitale Lehr-Lernräume in beruflichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen für kritische Technologien. Anträge können fortlaufend gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
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Förderkriterien
Förderziel
Investitionen in Ausstattung und Modernisierung von überbetrieblichen Bildungsstätten zur Vermittlung von Kompetenzen für die Entwicklung, Herstellung und Anwendung kritischer Technologien gemäß der STEP-Verordnung.
Förderfähige Ausgaben
- Laboreinrichtungen
- Maschinen
- Werkzeuge
- Versuchs- und Erprobungsanlagen
- Technische Geräte
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Neu- oder Ergänzungsbauten
- Energetische Sanierungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Diskriminierungsfreier Zugang
- Angebot innovativer Weiterbildungskonzepte mit Bezug zu kritischen Technologien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Nachweis über Trägerschaft
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Konzeptioneller Ansatz, Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie
- Angemessenheit des Mitteleinsatzes, Modellcharakter und Übertragbarkeit
- Beitrag zu Geschlechtergleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit
- Beitrag zu Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie NRW
- Beitrag zur Erschließung und Erweiterung des Fachkräftepotentials
Beschreibung
Die Förderrichtlinie „Überbetriebliche Bildungsstätten für kritische Technologien“ in Nordrhein-Westfalen unterstützt die Modernisierung und Ausstattung von Werkstätten, Laboren und digitalen Lehr-Lernräumen in beruflichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Ziel ist es, die notwendigen Kompetenzen für die Entwicklung, Herstellung und Anwendung digitaler Technologien, umweltschonender Lösungen und Biotechnologien zu vermitteln. Mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) werden Investitionen mit einer Förderquote von 50 % bis 90 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Innerhalb des maximal 24-monatigen Projektzeitraums können Ausgaben für Laboreinrichtungen, Maschinen, Werkzeuge, Versuchs- und Erprobungsanlagen, technische Geräte sowie IT-Ressourcen berücksichtigt und bestehende Lehr-Lernräume modernisiert werden. Nicht förderfähig sind Neu- und Ergänzungsbauten sowie energetische Sanierungen.
Antragsberechtigt sind öffentlich- und privat-rechtliche Träger der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung sowie öffentlich-rechtliche Universitäten und Fachhochschulen, sofern sie einen diskriminierungsfreien Zugang garantieren und innovative Weiterbildungskonzepte zu kritischen Technologien anbieten. Die Bewertung erfolgt nach Kriterien wie Konzeptqualität, Angemessenheit des Mitteleinsatzes, Geschlechtergleichstellung, Nachhaltigkeit, Innovationsbeitrag sowie Stärkung des Fachkräftepotenzials. Der Antrag wird über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht und erfordert ein Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Nachweis über die Trägerschaft und einen Finanzierungsplan. Eine qualifizierte Beratung durch die Bezirksregierung Arnsberg und die Innovationsförderagentur NRW wird empfohlen, um die Förderwürdigkeit zu sichern und den Projekterfolg zu gewährleisten.
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