Überbetriebliche Lehrausbildung
Förderung der Teilnahme an überbetrieblichen Lehrausbildungen in Österreich gemäß § 30b BAG, wenn keine betriebliche Lehrstelle gefunden oder eine Lehrstelle abgebrochen wurde.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die keine Lehrstelle in einem Unternehmen gefunden haben oder deren betriebliche Lehre abgebrochen wurde, praktische Fertigkeiten entweder in einer spezialisierten Schulungseinrichtung oder in Kooperation mit Unternehmen im Rahmen einer überbetrieblichen Ausbildung zu erlernen.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Keine Lehrstelle in einem Unternehmen gefunden
- Abbruch einer betrieblichen Lehre
Beschreibung
Die überbetriebliche Lehrausbildung in Österreich fördert gemäß § 30b BAG Jugendliche und junge Erwachsene, die trotz intensiver Bemühungen keine betriebliche Lehrstelle finden oder deren Ausbildung frühzeitig abgebrochen wurde. Träger der Finanzierung sind Bildungseinrichtungen, öffentliche und gemeinnützige Organisationen, die in spezialisierten Schulungseinrichtungen oder in Kooperation mit Unternehmen praxisorientierte Lehrgänge anbieten. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und steht bundesweit zur Verfügung. Anträge können fortlaufend beim Arbeitsmarktservice (AMS) eingereicht werden. Ziel ist es, die berufliche Qualifikation von lernwilligen Teilnehmer:innen zu stärken und sie langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Thematisch deckt das Programm alle Bereiche der Aus- und Weiterbildung ab und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit.
Gefördert werden alle, die keine Lehrstelle in einem Betrieb gefunden haben oder deren betriebliche Lehre vorzeitig beendet wurde. Die Teilnehmenden erwerben in praxisnahen Ausbildungsmodulen handwerkliche und fachliche Fertigkeiten, die entweder vollständig in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte vermittelt oder in Kooperation mit Partnerbetrieben umgesetzt werden. Die Fördervoraussetzungen umfassen den Nachweis, dass keine betriebliche Lehrstelle gefunden wurde beziehungsweise eine Lehre abgebrochen wurde. Das Programm richtet sich an junge Erwachsene und ist ohne zeitliche Frist jederzeit zugänglich. Durch die Kombination aus theoretischem Unterricht und praktischer Anwendung wird ein reibungsloser Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht und die berufliche Perspektive nachhaltig gesichert.
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