Überbetriebliche Lehrausbildung
Förderung lehrstellensuchender Personen in Österreich durch überbetriebliche Lehrausbildung gem. § 30b BAG. Gültig von 01.01.2013 bis Ausschöpfung des Volumens. EU-Kofinanzierung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, lehrstellensuchenden Personen, die trotz intensiver Bemühungen keine betriebliche Lehrstelle finden konnten oder eine betriebliche Lehre abgebrochen haben, durch eine überbetriebliche Lehrausbildung die Möglichkeit zu bieten, praktische Fertigkeiten in Schulungseinrichtungen und kooperierenden Unternehmen zu erlernen und die Lehrabschlussprüfung abzulegen.
Förderfähige Ausgaben
- Ausbildungsbeihilfe
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beim AMS als lehrstellensuchend vorgemerkt
- Schulpflicht abgeschlossen
- Trotz intensiver Bemühungen keine Lehrstelle gefunden oder betriebliche Lehre abgebrochen
Beschreibung
Überbetriebliche Lehrausbildung bietet bundesweit in Österreich eine zielgerichtete Alternative für lehrstellensuchende Personen, die trotz intensiver Bemühungen keine betriebliche Lehrstelle finden konnten oder eine betriebliche Ausbildung abgebrochen haben. Gemäß § 30b Berufsausbildungsgesetz (BAG) werden praktische Fertigkeiten in spezialisierten Schulungseinrichtungen und kooperierenden Unternehmen vermittelt. Ergänzend zum Besuch der Berufsschule erfolgt eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis, um optimal auf die Lehrabschlussprüfung vorzubereiten. Die Maßnahme wird als Zuschuss vom Arbeitsmarktservice (AMS) gewährt und kann durch EU-Kofinanzierung unterstützt werden. Seit dem 01.01.2013 steht ein flexibles Budget zur Verfügung, das fortlaufend bis zur Ausschöpfung des gesamten Volumens abrufbar ist.
Förderberechtigt sind Privatpersonen mit abgeschlossener Schulpflicht, die beim AMS als lehrstellensuchend vorgemerkt sind und keinen regulären Ausbildungsplatz gefunden oder eine Lehre vorzeitig beendet haben. Voraussetzung für die Zuwendung ist der Nachweis der Meldung beim AMS und die Beendigung der Schulpflicht. Teilnehmende schließen einen Ausbildungsvertrag mit einer Schulungseinrichtung ab, erhalten jedoch anstelle eines Lehrlingseinkommens eine Ausbildungsbeihilfe, die alle förderfähigen Ausgaben abdeckt. Ziel dieser kontinuierlich offenen Fördermöglichkeit ist es, die Integration in den Arbeitsmarkt zu stärken und junge Erwachsene auf eine selbstständige Erwerbstätigkeit vorzubereiten. Durch das Angebot wird die berufliche Qualifikation erhöht und ein Beitrag zur Senkung der Arbeitslosigkeit geleistet.
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