Zuschuss

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk in Sachsen-Anhalt mit Mitteln des ESF+. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Förderquote: Bis zu 66 % (Grundstufe) bzw. bis zu 33 % (Fachstufe)

Förderziel

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Handwerkskammern dabei, die Qualität der handwerklichen Ausbildung durch überbetriebliche Lehrgänge (Grundstufe 1. Ausbildungsjahr und Fachstufe 2.–4. Ausbildungsjahr) zu sichern. Gefördert werden Lehrgangs- und Unterbringungskosten sowie eine Personalausgabenpauschale für das ESF+-Teilnehmendenmonitoring.

Förderfähige Ausgaben

  • Lehrgangskosten je Teilnehmer
  • Unterbringungskosten (EUR 60,00 pro Woche, Grundstufe)
  • Personalausgabenpauschale für ESF+-Teilnehmendenmonitoring (EUR 2.367 monatlich)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern in Sachsen-Anhalt
  • Ausbildungsstätte des ausbildenden Betriebes muss in Sachsen-Anhalt liegen
  • Ausbildungsbetrieb darf keine juristische Person des öffentlichen Rechts, Gewerkschaft oder kirchliche Einrichtung sein
  • Auszubildende müssen in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer eingetragen sein
  • ÜLU-Lehrgänge als Ganztagesveranstaltungen in anerkannten Berufsbildungsstätten durchführen
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Beschreibung

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in Sachsen-Anhalt fördert gezielt die handwerkliche Ausbildung, um gleichbleibend hohe Qualitätsstandards sicherzustellen. Träger:innen der Maßnahme sind die Handwerkskammern, die im Rahmen von Grundstufenlehrgängen (1. Ausbildungsjahr) sowie Fachstufenveranstaltungen (2.–4. Ausbildungsjahr) spezielle Fachkompetenzen vermitteln. Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden sowohl Lehrgangs- als auch Unterbringungskosten bezuschusst. Zudem erhalten die Kammern eine monatliche Pauschale für das Teilnehmendenmonitoring, um den organisatorischen Aufwand transparent abzudecken. Kontinuierliche Antragsmöglichkeiten gewährleisten eine flexible Planung vor Beginn jeder Maßnahme.

Förderberechtigt sind ausschließlich Handwerkskammern in Sachsen-Anhalt, die Zuschüsse können an externe Veranstalter überbetrieblicher Lehrgänge weitergereicht werden. Voraussetzung ist eine Eintragung der Auszubildenden in der Lehrlingsrolle der Kammer sowie eine fachlich und pädagogisch qualifizierte Durchführung als Ganztagesveranstaltung in anerkannten Berufsbildungsstätten. Die Regelförderquote beträgt bis zu 66 % der Lehrgangskosten in der Grundstufe und bis zu 33 % in der Fachstufe. Zusätzlich werden Unterbringungskosten in der Grundstufe mit pauschal 60 EUR pro Woche gefördert, während das ESF+-Monitoring mit 2 367 EUR monatlich honoriert wird. Anträge sind jederzeit vor Beginn der Lehrgänge beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen und bieten Handwerkskammern eine solide Basis, um Ausbildungsinhalte optimal und praxisnah zu vermitteln.

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