Zuschuss

Überbrückungszuschuss für Selbständige

Überbrückungszuschuss für Menschen mit Behinderungen in Wien zur Sicherung der selbständigen Erwerbstätigkeit durch Abgeltung behinderungsbedingter Mehraufwände. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen

Förderziel

Sicherung einer bereits bestehenden selbstständigen Erwerbstätigkeit von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Behinderung durch Abgeltung behinderungsbedingter Mehraufwände.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Grad der Behinderung mindestens 50 %
  • Selbständige Erwerbstätigkeit in Unternehmen mit maximal fünf Mitarbeiter:innen
  • Hauptsächliche Tätigkeit als Einzelunternehmer:in
  • Behinderungsbedingter Mehraufwand stellt maßgebliche Belastung dar

Beschreibung

Der Überbrückungszuschuss für Selbständige in Wien sichert Unternehmer:innen mit Behinderung eine fortlaufende Erwerbstätigkeit, indem behinderungsbedingte Mehraufwände finanziell abgegolten werden. Diese kontinuierlich verfügbare Zuschussförderung unterstützt insbesondere Kleinunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeiter:innen, vor allem Einzelunternehmer:innen, deren behinderungsbedingte Zusatzkosten eine existenzielle Belastung darstellen. Als Teil der umfassenden Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe zielt das Programm darauf ab, vorhandene Betriebe nachhaltig zu stabilisieren und die gleichberechtigte Teilnahme am Wirtschaftsleben zu gewährleisten.

Gefördert werden selbständig Erwerbstätige mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, deren behinderungsbedingter Mehraufwand nachweislich den laufenden Betrieb erheblich beeinflusst. Die Antragsfrist ist unbefristet; Anträge können jederzeit beim Sozialministeriumservice eingereicht werden. Nach Prüfung der Voraussetzungen – darunter der Nachweis der selbständigen Tätigkeit und die Unternehmensgröße – erfolgt die Bewilligung als einmaliger oder wiederkehrender Zuschuss, angepasst an den individuellen Bedarf. Durch diese unbürokratische und zielgerichtete Unterstützung wird das Förderziel, die Sicherung bestehender selbständiger Erwerbsarbeiten von Menschen mit Behinderungen, konsequent umgesetzt und leistet einen entscheidenden Beitrag zur inklusiven Wirtschafts- und Sozialpolitik.

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