Übergangsbetrag aus der Unfallversicherung
Einmaliger Übergangsbetrag als freiwillige Barleistung für Versicherte mit Verdacht auf Berufskrankheit in Wien. Laufend verfügbar seit 01.01.2013.
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Förderkriterien
Förderziel
An Stelle der längstens für zwei Jahre zuerkennenden Übergangsrente kann ein dem einzelnen Fall angemessener Übergangsbetrag gewährt werden, der höchstens den Betrag der Jahresvollrente erreichen darf. Ziel ist die wirtschaftliche Absicherung von Versicherten bei Verdacht auf eine drohende Berufskrankheit oder nach Auslaufen der Übergangsrente.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Auslaufen der Übergangsrente oder Verdacht auf eine drohende Berufskrankheit
Beschreibung
Der einmalig gewährte Übergangsbetrag aus der Unfallversicherung in Wien dient der wirtschaftlichen Absicherung von versicherten Personen bei Verdacht auf eine drohende Berufskrankheit oder nach dem Auslaufen einer bestehenden Übergangsrente. An Stelle einer bis zu zwei Jahre bewilligten Übergangsrente kann je nach individuellem Bedarf ein angemessener Barbetrag ausbezahlt werden, der höchstens den Wert der Jahresvollrente erreicht. Diese freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch ergänzt die soziale Absicherung und ermöglicht eine kurzfristige finanzielle Unterstützung bei notwendigen Maßnahmen wie Arbeitsplatzwechseln oder Umschulungen, um einen Krankheitsausbruch zu verhindern. Die Förderung wird seit dem 01.01.2013 fortlaufend angeboten und ist jederzeit beantragbar.
Zur Förderberechtigung zählen alle privat versicherten Personen mit Wohnsitz in Wien, bei denen entweder der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht oder deren Übergangsrente bereits ausgelaufen ist. Die Antragstellung erfolgt formlos beim zuständigen Sozialversicherungsträger; ein Nachweis über den Verdacht auf Berufskrankheit oder das Ende der laufenden Übergangsrente ist erforderlich. Als Zuschuss fällt die Leistung nicht in das förderbudgetierte Volumen, da sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach § 211 ASVG gewährt wird. Ziel ist es, einen nahtlosen finanziellen Übergang zu schaffen, der Betroffene dabei unterstützt, weiterführende Rehabilitations- oder Umschulungsmaßnahmen ohne finanzielle Notlage umzusetzen und so den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern.
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