Zuschuss

Übernahme des Schuldendienstes für Darlehen zur Generalsanierung des REHA-Zentrum Stiftung Jupident

Das Land Vorarlberg übernimmt den Schuldendienst eines 15-jährigen Darlehens in Höhe von EUR 5,412 Mio. zur Finanzierung der Generalsanierung des REHA-Zentrums der Stiftung Jupident in Schlins. Gültig von 08.05.2019 bis 31.12.2035.

Gesundheit Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
08.05. - 31.12.2035
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Fördersumme: 5.412.000 €
Förderquote: 100%
Projektdauer: 180 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Übernahme des Schuldendienstes für ein Darlehen zur Generalsanierung des REHA-Zentrums der Stiftung Jupident in Schlins.

Förderfähige Ausgaben

  • Zinsen und Tilgung des Darlehens

Antragsberechtigt

  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Landtagsbeschluss des Vorarlberger Landtages vom 8. Mai 2019

Beschreibung

Das Land Vorarlberg übernimmt im Rahmen einer 100 %igen Zuschussförderung den gesamten Schuldendienst eines 15-jährigen Darlehens über 5,412 Mio. €, das zur Generalsanierung des REHA-Zentrums der Stiftung Jupident in Schlins aufgenommen wurde. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Modernisierung und den Ausbau der Infrastruktur sowie die fachlich hochwertige Versorgung von Patient:innen zu sichern. Die Förderung deckt sowohl Zinsen als auch Tilgung ab und läuft vom 08. Mai 2019 bis zum 31. Dezember 2035. Durch die Übernahme der finanziellen Belastung wird die gemeinnützige Betreiberin in ihrer sozialen und gesundheitlichen Aufgabe entlastet, den Fortbestand einer barrierefreien und bedarfsgerechten Rehabilitationseinrichtung zu garantieren.

Voraussetzung für den Erhalt dieser direkten Fördermaßnahme ist ein Landtagsbeschluss des Vorarlberger Landtages vom 8. Mai 2019. Die Förderung richtet sich ausschließlich an die Stiftung, die das REHA-Zentrum betreibt, und gilt über eine Projektdauer von 180 Monaten. Förderfähige Ausgaben umfassen alle zur Rückführung des Darlehens notwendigen Zins- und Tilgungsleistungen. Anträge können während des Förderzeitraums bis zum Ende des Jahres 2035 gestellt werden. Träger:innen gemeinnütziger Einrichtungen im Bereich Gesundheit, Wohnungsbau & Modernisierung sowie Arbeit & Soziales profitieren von einem vollständig vom Land getragenen Finanzierungsinstrument, das langfristig Planungssicherheit und Entlastung der öffentlichen Hand gewährleistet.

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