Garantie

Übernahme von Beteiligungsgarantien

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt bis zu 70 % Garantie für stille Beteiligungen der KBG NRW an kleinen und mittleren Unternehmen, Existenzgründungen und Angehörigen der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen bis zu 1,5 Mio. €. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: 1.500.000 €
Förderquote: bis zu 70 %
Projektdauer: 84-120 Monate

Förderziel

Bereitstellung von Garantien für beschränkt haftende stille Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründern und Angehörigen der Freien Berufe, um fehlende Sicherheiten für Bank- und KfW-Kredite zu ersetzen und Investitionen in Gründung, Übernahmen, Erweiterungen und Kooperationen zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • KMU der gewerblichen Wirtschaft, des Garten- und Landschaftsbaus oder Angehörige der Freien Berufe
  • Beteiligungshöchstbetrag max. 1,5 Mio. €
  • Laufzeit der garantierten Beteiligung in der Regel 7–10 Jahre
  • Keine Beteiligung bei Sanierung der Finanzverhältnisse

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH unterstützt Unternehmen, Existenzgründer:innen und Angehörige der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen mit einer Garantieübernahme für stille Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG). Im Rahmen dieses Programms werden stille Beteiligungen bis zu 1,5 Mio. € abgesichert, wobei die Bürgschaftsbank höchstens 70 % der Haftung übernimmt. Ziel ist es, fehlende Sicherheiten zu ersetzen und somit den Zugang zu Bank- und KfW-Krediten zu erleichtern. Gefördert werden Vorhaben zur Gründung, Übernahme, Erweiterung, Verlagerung oder Rationalisierung von Betrieben sowie Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Markterschließung. Durch diese Garantie wird die Investitionsbereitschaft gestärkt, und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen nachhaltig gefördert.

Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfolgt über die KBG NRW, die den Antrag anschließend an die Bürgschaftsbank weiterleitet. Voraussetzung ist ein Sitz in Nordrhein-Westfalen sowie die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Garten- und Landschaftsbaus oder als Angehörige:r der Freien Berufe. Die Laufzeit der garantierten Beteiligung beträgt in der Regel 7 bis 10 Jahre, eine Beteiligung im Rahmen einer Sanierung ist ausgeschlossen. Mit diesem Förderinstrument lassen sich Investitionen bis 1,5 Mio. € realisieren, wodurch Unternehmensgründungen, -nachfolgen und Expansionen langfristig abgesichert und gefördert werden. Leistungen und Konditionen der Garantie richten sich nach den individuellen Projektanforderungen und werden transparent vereinbart.

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