Zuschuss

Überregionale offene Behindertenarbeit (OBA)

Förderung von ambulanten Hilfen durch überregionale Dienste der Offenen Behindertenarbeit in Bayern zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit spezifischer Behinderung und deren Angehörigen.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis zu 38.200 € pro Jahr
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel ist es, Menschen mit einer spezifischen Behinderung und ihre Angehörigen mit niedrigschwelligen Beratungs-, Informations- und Bildungsangeboten zu unterstützen und ihnen eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten für Fach- und Verwaltungskräfte

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Richtgrößenverhältnis Fachkräfte zu Bevölkerung 1:50.000
  • Dienst muss mindestens eine Planungsregion im Sinne des Landesentwicklungsplans versorgen
  • Ausrichtung auf spezifische Behinderungsarten gemäß UN-BRK
  • Fachpersonal mit geeigneter Qualifikation (z. B. Sozialpädagogen, Psychologen, Heilerziehungspfleger)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Finanzierungsplan für den beantragten Förderzeitraum
  2. Konzeption
  3. Fachliche Stellungnahme des Spitzenverbands oder Landesverbands

Beschreibung

Das Programm „Überregionale offene Behindertenarbeit (OBA)“ im Freistaat Bayern fördert gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände sowie öffentliche Einrichtungen, die Menschen mit spezifischen Behinderungen und deren Angehörige unterstützen. Mit einem jährlichen Zuschuss von bis zu 38.200 € werden insbesondere Personalkosten für Fach- und Verwaltungskräfte finanziert. Voraussetzung ist die Versorgung mindestens einer Planungsregion gemäß Landesentwicklungsplan durch qualifiziertes Fachpersonal (z. B. Sozialpädagog:innen, Psycholog:innen oder Heilerziehungspfleger:innen) nach einem Richtgrößenverhältnis von 1:50.000 Einwohner:innen pro Fachkraft. Die Angebote richten sich an Betroffene im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX, die in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe wesentlich eingeschränkt sind, sowie an deren Angehörige. Kernaufgaben sind niedrigschwellige Beratung, Informationsbereitstellung, Bildungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkbildung. Ergänzend können ehrenamtliche Mitarbeitenden gewonnen und Freizeit-, Bildungs- sowie Begegnungsmaßnahmen organisiert und durchgeführt werden, sofern diese nicht anderweitig gefördert werden.

Die Antragstellung ist laufend möglich; das Bewilligungsverfahren erfolgt jährlich. Ein förmlicher Antrag ist beim zuständigen Bezirk beziehungsweise bei mehreren Bezirken gemeinsam einzureichen. Erforderliche Unterlagen umfassen einen Finanzierungsplan für den Förderzeitraum, eine fachliche Konzeption und eine Stellungnahme des zuständigen Spitzenverbands oder Landesverbands. Träger mit Dienststandort in mehreren Bezirken stimmen sich zur Federführung und Förderhöhe ab. Ziel der Maßnahme ist es, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Durch die Bündelung von Fachwissen und niedrigschwelligen Hilfsangeboten leistet die überregionale OBA einen wichtigen Beitrag zur inklusiven Sozial- und Gesundheitsförderung in Bayern.

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