Zuschuss

Überregionale offene Behindertenarbeit (OBA)

Zuwendungen für ambulante Hilfen der überregionalen Offenen Behindertenarbeit in Bayern. Erstanträge bis 31.03. des Vorjahres, Folgeanträge bis 15.11. möglich.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: Bis zu 38.200 € pro Fachkraft und Jahr
Projektstart ab: 01.01.2026
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, Menschen mit einer spezifischen Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die überregionalen OBA-Dienste sollen als niederschwellige Anlaufstellen und Wissensplattformen fungieren und behinderungsbedingte Bedarfe abdecken, die nicht bereits durch Leistungen nach den SGB II bis XII gedeckt sind.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechtsfähige und gemeinnützige Verbände auf Landesebene in Bayern oder angeschlossene Vereinigungen
  • Ausrichtung an Menschen mit einer spezifischen Beeinträchtigung (mindestens 1 % der Bevölkerung)
  • Abdeckung behinderungsbedingter Bedarfe außerhalb der SGB II bis XII
  • Versorgung mindestens einer Planungsregion im Sinne des Landesentwicklungsplans
  • Einsatz sachgerecht qualifizierten Fachpersonals (z. B. Sozialpädagogen, Psychologen)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Finanzierungsplan für den beantragten Förderzeitraum
  2. Übersichten über die förderfähigen Kräfte
  3. Konzeption und fachliche Stellungnahme des Spitzenverbands/Landesverbands bei Erstanträgen

Bewertungskriterien

  • Verhältnis von Bevölkerungszahl zu Fach- und Verwaltungskräften
  • Qualifikation und Einsatzfähigkeit des Fachpersonals
  • Abdeckung der Planungsregion

Beschreibung

Das Programm zur überregionalen Offenen Behindertenarbeit (OBA) in Bayern fördert niedrigschwellige, ambulante Hilfen für Menschen mit spezifischen Behinderungen und ihre Angehörigen. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, indem die OBA-Dienste als Anlaufstellen und Wissensplattformen fungieren. Gefördert werden Beratungsangebote, Informations- und Bildungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit sowie der Aufbau und die Vernetzung von regionalen Netzwerken. Bei Bedarf können zusätzliche Leistungen wie die Gewinnung und Koordination von ehrenamtlichen Unterstützer:innen oder die Organisation von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen angeboten werden. Die Laufzeit der geförderten Projekte beträgt 12 Monate, in denen sachgerecht qualifiziertes Fachpersonal (z. B. Sozialpädagog:innen, Psycholog:innen) die behinderungsbedingten Bedarfe abdeckt, die nicht durch Leistungen der SGB II bis XII gedeckt sind.

Förderberechtigt sind rechtsfähige, gemeinnützige Verbände auf Landesebene in Bayern oder angeschlossene Vereinigungen, die mindestens eine Planungsregion versorgen und sich an eine Zielgruppe richten, bei der die Behinderung mindestens 1 % der Bevölkerung betrifft. Personalkosten werden mit bis zu 38.200 € pro Fachkraft und Jahr bezuschusst. Erstanträge müssen bis zum 31. März des Vorjahres und Folgeanträge bis zum 15. November beim Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eingereicht werden. Dem Antrag sind ein detaillierter Finanzierungsplan, Übersichten der förderfähigen Kräfte sowie bei Erstanträgen eine Konzeption und fachliche Stellungnahme des jeweils zuständigen Spitzenverbands beizufügen. Die Förderentscheidungen werden auf Basis des Verhältnisses von Bevölkerungszahl zu Personalstärke, der Qualifikation des Fachpersonals und der regionalen Abdeckung getroffen.

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