Überregionale und spartenübergreifende Förderung
Förderung von spartenübergreifenden Kunstprojekten in Baden-Württemberg. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von spartenübergreifenden Kunstprojekten zur Stärkung der Kulturvielfalt und interdisziplinärer Zusammenarbeit in Baden-Württemberg.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Beschreibung
Die überregionale und spartenübergreifende Förderung des Landes Baden-Württemberg richtet sich an Vereine, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen, die interdisziplinäre Kunstvorhaben initiieren möchten. Ziel ist es, künstlerische Vielfalt zu stärken und den Dialog zwischen unterschiedlichen Disziplinen zu befördern. Dabei werden Projekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Theater, Musik, Tanz, Literatur, Neue Medien und weiteren kulturellen Ausdrucksformen gleichermaßen berücksichtigt. Dank der flexiblen Antragsmöglichkeiten zu jedem Zeitpunkt profitieren Initiator:innen von einer kontinuierlichen Förderkulisse, in der unkompliziert Zuschüsse für konzeptionelle und realisatorische Aufwendungen beantragt werden können. Das Programm versteht sich als Impulsgeber für innovative Kooperationen und eröffnet kreative Spielräume für die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit zeitgenössischen Themen.
Antragsberechtigt sind neben gemeinnützigen Vereinen und kommunalen Trägern auch Einzelpersonen, die in Baden-Württemberg spartenübergreifende Kunstaktivitäten realisieren wollen. Die Förderung umfasst honorar- und produktionsbezogene Zuschüsse und unterstützt mitfinanzierbare Ausgaben für Material, Technik und Personal. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Projekten, die regionale Netzwerke aktivieren, partizipative Formate entwickeln oder grenzüberschreitende Kooperationen anstoßen. Durch die regelmäßige Ausreichung von Mitteln wird eine langfristige Planungs- und Investitionssicherheit geschaffen, die kreative Innovationen nachhaltig vorantreibt. Interessierte Antragsstellende erhalten detaillierte Informationen zu Fördervoraussetzungen und Verfahrensablauf bei den zuständigen Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Tübingen.
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