UKRAINE-Förderlinie der Ernst von Siemens Kunststiftung
Finanzielle Unterstützung öffentlicher Museen und Sammlungen in Deutschland zur befristeten Übernahme von Personalkosten für geflüchtete Wissenschaftler*innen und Restaurator*innen aus der Ukraine bzw. Russland. Förderung bis zu 12 Monate, Anträge als ein PDF jederzeit per E-Mail möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Übernahme der Personalkosten in öffentlichen Museen und Sammlungen für geflüchtete Wissenschaftler*innen und Restaurator*innen aus der Ukraine sowie russische Fachkräfte, die aufgrund ihrer Haltung zum Ukraine-Krieg aus Russland ausreisen mussten. Die geförderten Personen sollen in kunsthistorischen Ausstellungen, Restaurierungsprojekten, Forschungsprojekten, Bestandskatalogen, Werkverzeichnissen oder öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen tätig werden.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen der Denkmalpflege
- Investive Maßnahmen
- Maßnahmen der Museumspädagogik
- Anfertigung von Kopien
- Projekte zu zeitgenössischen Künstlern
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung ausschließlich durch öffentliche Museen oder Sammlungen
- Einreichung als ein PDF per E-Mail
- Geflüchtete Wissenschaftler*innen/Restaurator*innen müssen eingestellt werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung (max. 3 Seiten)
- Eingruppierung und beantragte Bruttokosten
- Vita der Wissenschaftler*in/Restaurator*in
- Darstellung der besonderen Dringlichkeit des Antrags
Bewertungskriterien
- Besondere Dringlichkeit des Antrags
- Solidaritätsaspekt durch mögliche Kofinanzierung
Beschreibung
Die UKRAINE-Förderlinie der Ernst von Siemens Kunststiftung bietet öffentlichen Museen und Sammlungen in Deutschland eine befristete finanzielle Entlastung bei der Einstellung geflüchteter Wissenschaftler:innen und Restaurator:innen aus der Ukraine sowie russischer Fachkräfte, die aufgrund ihrer Haltung zum Ukraine-Krieg nach Deutschland geflohen sind. Ziel ist die Übernahme der Personalkosten für maximal 12 Monate, damit diese Expert:innen in kunsthistorischen Ausstellungen, Restaurierungsprojekten, Forschungsarbeiten, Bestandskatalogen, Werkverzeichnissen und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen aktiv werden können. Anträge dürfen ausschließlich von öffentlichen Museen oder Sammlungen gestellt werden und werden fortlaufend angenommen, sobald alle notwendigen Unterlagen in einem einzigen PDF vorliegen.
Gefördert werden ausschließlich Personalkosten, während investive Maßnahmen, Denkmalpflegeprojekte, Museumspädagogik, Kopienanfertigungen, Vorhaben zu zeitgenössischen Künstler:innen sowie bereits laufende oder vollfinanzierte Projekte ausgeschlossen sind. Für die Antragstellung sind eine Projektbeschreibung (max. 3 Seiten), die Eingruppierung und beantragten Bruttokosten, die berufliche Vita der einzustellenden Person sowie eine Darstellung der besonderen Dringlichkeit des Antrags erforderlich. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Antragsdringlichkeit und des Solidaritätsaspekts etwaiger Kofinanzierungen. Durch den solidarischen Beitrag kann die Stiftung weiteren Projekten zügig Mittel zur Verfügung stellen und eine rasche Bewilligung unterstützen.
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