Zuschuss

Umfassende Gebäudesanierung

Förderung der thermischen Sanierung und Begrünung überwiegend betrieblich genutzter Gebäude zur Reduktion von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen. Anträge bis 31.12.2050 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen

Förderziel

Zweck der Förderung ist die Reduktion des Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen durch Verbesserung des Wärmeschutzes und durch Fassaden- und Dachbegrünungen bei überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden.

Förderfähige Ausgaben

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der Dach- und Geschossdecken
  • Sanierung/Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Außenliegende Verschattungssysteme
  • Fassaden- und Dachbegrünungen
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebliche Nutzung des Gebäudes (über 50 % der Bruttogrundfläche)
  • Gebäudealter mindestens 15 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Antragstellung vor erster rechtsverbindlicher Bestellung von Leistungen, Lieferung oder Baubeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Energieausweis vor und nach Sanierung
  2. Technisches Datenblatt Gebäudebegrünung
  3. Bestätigung Ortskern (bei Gebäuden im Ortskern)
  4. Kostenschätzungen der Sanierungsleistungen
  5. Bankbericht bei Investitionen über 500.000 €

Beschreibung

Die „Umfassende Gebäudesanierung“ unterstützt Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen in ganz Österreich bei der thermischen Sanierung und Begrünung überwiegend betrieblich genutzter Gebäude. Ziel ist die spürbare Reduktion des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen durch eine optimierte Wärmedämmung von Außenwänden, Dach- und Geschossdecken sowie durch den Austausch von Fenstern und Außentüren. Voraussetzung für eine Förderung ist eine betriebliche Nutzung von mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche, ein Gebäudealter von mindestens 15 Jahren bei Antragstellung sowie die fristgerechte Einreichung vor Beauftragung erster Bau- oder Lieferleistungen. Anträge können bis zum 31. Dezember 2050 eingereicht werden. Als Zuschuss fördert das Programm insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die einen langfristigen Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz leisten möchten.

Gefördert werden neben Dämmmaßnahmen auch außenliegende Verschattungssysteme, Fassaden- und Dachbegrünungen, Planungskosten (z. B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten. Bei bereits sanierten Objekten in Ortskernen sind Begrünungs­maßnahmen als Einzel­maßnahme ebenfalls möglich. Für die Antragstellung sind unter anderem die Energieausweise vor und nach der Sanierung, Kostenschätzungen der Sanierungsleistungen, ein technisches Datenblatt zur Begrünung sowie gegebenenfalls eine Bestätigung des Ortskerns und ein Bankbericht bei Investitionen über 500.000 € einzureichen. Der komplette Ablauf von Antrag über Beurteilung bis zur Auszahlung wird von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) betreut. Online-Anträge können Interessierte über das Portal Meine Förderung einreichen, wo auch alle Förderkriterien detailliert erläutert sind.

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