Umschulungsgeld
Das Umschulungsgeld dient der Existenzsicherung für Personen in beruflicher Rehabilitation in ganz Österreich. Anträge sind jederzeit und unbegrenzt möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Existenzsicherung für Personen, die an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation teilnehmen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt über Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation
- Feststellung von Zweckmäßigkeit und Zumutbarkeit der Rehabilitation
- aktive Mitarbeit bei Auswahl, Planung und Durchführung der Maßnahmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt
- Antragsformular für Umschulungsgeld (über MeinAMS oder über AMS-Geschäftsstelle)
Beschreibung
Das Umschulungsgeld unterstützt die Existenzsicherung von Personen in beruflicher Rehabilitation in ganz Österreich. Es wird als unbefristeter Zuschuss gewährt und orientiert sich in der Planungsphase an der Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes, später inklusive eines pauschalen Zuschlags von 22 %. Ergänzend können allfällige Familienzuschläge beansprucht werden. Ziel dieser Förderung ist es, die Erwerbsbeteiligung betroffener Menschen nachhaltig zu erhöhen, indem die finanzielle Grundabsicherung während der Auswahl, Planung und Durchführung rehabilitativer Maßnahmen gewährleistet wird.
Berechtigt sind Privatpersonen mit einem Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, der den Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation nach dem ASVG bestätigt, sowie der Feststellung von Zweckmäßigkeit und Zumutbarkeit der Maßnahme. Zusätzlich ist eine aktive Mitarbeit bei der Auswahl, Planung und Umsetzung der Rehabilitation erforderlich. Die Antragstellung erfolgt jederzeit und unbegrenzt online über das MeinAMS-Portal oder in einer regionalen AMS-Geschäftsstelle. Zur Einreichung werden der schriftliche PVA-Bescheid und das offizielle Antragsformular benötigt. Durch diese kontinuierliche Fördermöglichkeit leistet das Programm einen wesentlichen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben und stärkt die langfristige berufliche Perspektive rehabilitierter Personen.