Zuschuss

Umsetzung.KI

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Kärntner Unternehmen, um konkrete KI-Use-Cases zu erarbeiten, testen und in Unternehmensprozesse zu integrieren. Einreichung ab 01.07.2026 bis 31.12.2026 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: 10.000 €
Förderquote: 30%
Projektstart ab: 01.07.2026
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Das Förderprogramm «Umsetzung.KI» zielt darauf ab, Kärntner Unternehmen bei der vertiefenden Anwendung und Integration künstlicher Intelligenz in ihre Geschäftsprozesse zu unterstützen. Es soll den Know-how-Aufbau fördern, Effizienzsteigerungen erzielen und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern, indem konkrete Use-Cases erarbeitet, getestet und umgesetzt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Externe Dienstleistungen (Beratungs- und Entwicklungsleistungen, Mietlizenzen)
  • Personalkosten bis max. 30 % der förderbaren Kosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Nicht förderungsfähige Kosten gemäß KWF-Kostenleitfaden

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen aller Größen mit Standort in Kärnten
  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten
  • Stabile wirtschaftliche Situation
  • Verfügbarer De-minimis-Rahmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag über KWF-Portal
  2. Projektbeschreibung mit Use-Case-Definition
  3. Nachweis des De-minimis-Rahmens

Bewertungskriterien

  • Innovationspotenzial des Use Cases
  • Nutzen und Effizienzsteigerung
  • Umsetzungskonzept und externe Expertise

Beschreibung

Das Förderprogramm Umsetzung.KI unterstützt Kärntner Unternehmen aller Größenordnungen dabei, künstliche Intelligenz systematisch in betriebliche Abläufe zu integrieren. Ziel ist der Know-how-Aufbau, die Erarbeitung und Erprobung konkreter KI-Use-Cases sowie deren Implementierung in Unternehmensprozesse, um Effizienzsteigerungen zu realisieren und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Ab dem 1. Juli bis 31. Dezember 2026 können Anträge eingereicht werden. Die Projektlaufzeit ist auf zwölf Monate begrenzt und beginnt mit dem Datum der Antragstellung im KWF-Portal. Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss deckt bis zu 30 % der förderbaren Kosten ab, maximal jedoch 10.000 Euro. Förderbare Gesamtkosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Die Budgetmittel des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) belaufen sich auf insgesamt 1 Mio. Euro; Förderentscheidungen erfolgen vorbehaltlich der verfügbaren Mittel.

Gefördert werden Aufwendungen für externe Dienstleistungen wie Beratungs- und Entwicklungsleistungen oder Mietlizenzen sowie Personalkosten bis zu 30 % der förderbaren Ausgaben. Voraussetzung ist eine stabile wirtschaftliche Situation, eine Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder der Kammer der Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen für Steiermark und Kärnten sowie ein verfügbarer De-minimis-Rahmen. Gemeinsam mit externen Expert:innen sind in einem mehrstufigen Prozess zunächst Potenziale für KI-Einsatz zu identifizieren, geeignete Lösungen auszuwählen und im »Test before Invest«-Ansatz zu validieren. Die abschließende Umsetzung zeigt den konkreten Mehrwert durch messbare Effizienzgewinne. Förderungsinteressierte Unternehmen erhalten alle Unterlagen und Informationen zur Antragstellung ausschließlich online.

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