Zuschuss

Umweltförderung - Altlasten

Förderung der Sanierung und Sicherung von in der Altlastenatlas-Verordnung ausgewiesenen Altlasten in Wien. Anträge können jederzeit online gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Wien
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: Maximal 300.000 € (De-minimis-Beihilfe)
Förderquote: 55% - 95%
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Gefördert wird die Sanierung bzw. Sicherung von in der Altlastenatlas-Verordnung rechtskräftig ausgewiesenen Altlasten, um Umweltqualität und biologische Vielfalt zu erhalten und Mensch und Umwelt vor Gefahren zu schützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Erkundungen und Planungen
  • Bauleistungen
  • Räumungs- und Entsorgungsleistungen
  • Nebenleistungen (z.B. Bauaufsicht)
  • Entschädigungsleistungen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sanierungsmaßnahmen für nach dem 01.07.1989 entstandene Kontaminationen
  • Maßnahmen zur Nachnutzung der Liegenschaft
  • allgemeine Beratungsleistungen (z.B. Rechts-, Steuerberatung)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Versicherungsprämien und Gerichts-, Notariats- und Verwaltungsgebühren
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Altlast mit Kontamination vor dem 01.07.1989 und rechtskräftig ausgewiesen im Altlastenatlas
  • Förderungsantrag vor Beginn der Maßnahmen stellen (ausgenommen Erkundungen und Planungen)
  • Einreichung über die Online-Plattform von KPC

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag Altlastensanierung
  2. Variantenuntersuchung
  3. Kostenkatalog der Maßnahmen
  4. Formblatt Förderungsausmaß
  5. Technisches Datenblatt
  6. Gutachten zur Wertsteigerung der Liegenschaft
  7. Auflistung der Vergaben
  8. Darstellung von Eigenleistungen

Bewertungskriterien

  • Ökologische Auswirkungen
  • Volkswirtschaftliche Zweckmäßigkeit
  • Betriebswirtschaftliche Effizienz

Beschreibung

Die Umweltförderung Altlasten unterstützt kontinuierlich Maßnahmen zur Sanierung und Sicherung von in der Altlastenatlas-Verordnung rechtskräftig ausgewiesenen Altlasten in Wien. Gefördert werden sämtliche Phasen des Projekts – von Erkundungen und Planungen über Bau-, Räumungs- und Entsorgungsleistungen bis hin zu Nebenleistungen, Beweissicherungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie Betriebskosten – mit einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten. Ziel ist die Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität und biologischen Vielfalt sowie der Schutz von Mensch und Umwelt vor Altlastengefahren. Die Zuschussquote ist abhängig von Prioritätsklasse und Verantwortlichkeit und reicht von 55 % bis zu 95 % der förderfähigen Kosten (De-minimis-Beihilfe), maximal jedoch 300.000 Euro. Anträge können jederzeit über die Online-Plattform von Kommunalkredit Public Consulting (KPC) eingereicht werden, wobei ein Vorantrag vor Beginn der Maßnahmen erforderlich ist (ausgenommen Erkundungen und Planungen).

Förderungswerbende sind insbesondere Eigentümer:innen und Verfügungsberechtigte von Liegenschaften mit Altlasten, zur Sanierung Verpflichtete gemäß Gewerbeordnung, Wasserrechtsgesetz oder Abfallwirtschaftsgesetz sowie – unabhängig von der Rechtsbeziehung zu den Altlasten – Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer. Voraussetzung ist eine Kontamination vor dem 01.07.1989, die rechtskräftige Ausweisung im Altlastenatlas und die fristgerechte Antragstellung. Die Beurteilung erfolgt nach ökologischen Auswirkungen, volkswirtschaftlicher Zweckmäßigkeit und betriebswirtschaftlicher Effizienz. Für die Antragstellung werden u. a. eine Variantenuntersuchung, ein Kostenkatalog, das Formblatt Förderungsausmaß, ein technisches Datenblatt, ein Gutachten zur Wertsteigerung der Liegenschaft sowie Verzeichnis der Vergaben und Eigenleistungen benötigt. Interessierte Projektträger:innen sind eingeladen, die Förderung zur nachhaltigen Altlastensanierung in Wien zu nutzen.

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