Umweltförderung - Dachbegrünung
Die Stadt Graz fördert im Stadtgebiet die Errichtung von Dachbegrünungen mit 35 € je m² bis max. 10.000 € pro Objekt. Förderungen nur für baurechtlich genehmigten Bestand (abgeschlossen vor 1.1.2025), Mindestfläche 20 m², Vegetationsschicht ≥ 15 cm. Antragstellung 01.01.2026–31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung von Dachbegrünungen im Stadtgebiet Graz zur ökologischen Aufwertung und Verbesserung von Klima- und Lebensraum
Förderfähige Ausgaben
- Errichtungskosten der Dachbegrünung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Dachgenehmigung abgeschlossen vor dem 1.1.2025
- vollständig bezahlte Rechnung nicht älter als 3 Monate
- begrünte Nettofläche ≥ 20 m²
- Vegetationsschicht ≥ 15 cm
- Planung durch qualifizierte Expert:innen, Ausführung durch fachlich qualifizierte Unternehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Fotos der Dachbegrünung
- Lageplan mit Dachbegrünung und Bemaßung
- Nachweis der Fläche und Vegetationsschichtstärke
- Bestätigung der fachlichen Ausführung
- saldierte Rechnung(en) nicht älter als 3 Monate
- Nachweis der Verfügungsgewalt über das Objekt
Beschreibung
Die Stadt Graz fördert die nachträgliche Begrünung von Dachflächen mit dem Ziel, das Stadtklima nachhaltig zu verbessern und die ökologische Vielfalt zu stärken. Eigentümer:innen, Bauträger:innen und Bewirtschafter:innen baurechtlich genehmigter Bestandsgebäude (Fertigstellung vor 1.1.2025) können für die Anlage extensiver Dachbegrünungen einen Zuschuss in Höhe von 35 € pro m² beantragen. Die Mindestbegrünungsfläche beträgt 20 m², die Vegetationsschicht muss mindestens 15 cm aufweisen. Pro Objekt kann die Förderung bis zu einer Maximalsumme von 10.000 € in Anspruch genommen werden. Die Förderquote deckt bis zu 100 % der anrechenbaren Errichtungskosten ab, sodass bei nachweislich vollständig bezahlten Rechnungen keine Eigenmittel erforderlich sind.
Die Antragstellung ist im Zeitraum vom 1.1.2026 bis 31.12.2026 möglich. Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderzusage ist neben dem Nachweis der baurechtlichen Genehmigung ein aktueller Lageplan mit Bemaßung, aussagekräftige Fotos der ausgeführten Begrünung, eine Dokumentation der Flächen- und Substrathöhen sowie die Bestätigung einer fachlich qualifizierten Planung und Ausführung. Zusätzlich muss eine saldierte Rechnung vorgelegt werden, die nicht älter als drei Monate ist, ebenso wie der Nachweis der Verfügungsgewalt über das Gebäude. Durch diese umfassenden Fördervoraussetzungen sichert die Stadt Graz eine fachgerechte Umsetzung und langfristige Funktionstüchtigkeit begrünten Dachflächen.
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